190327.1 Schwentinental: Nach der Kontrolle ist vor der Kontrolle…

POL-KI: 190327.1 Schwentinental: Nach der Kontrolle ist vor der Kontrolle...
28.03.2019 – 15:34, Polizeidirektion Kiel, Schwentinental (ots)

Sie ist die größte Diskothek Norddeutschlands. Ihr Einzugsgebiet reicht von Schleswig-Holstein bis an den Hamburger Rand: das Atrium.

An den Wochenenden halten sich dort - je nach Veranstaltung - etwa 2000-3000 Besucher auf, grö;ßtenteils Jugendliche und Heranwachsende.

Jugendliche müssen einen sogenannten "Mutti-Zettel" mitführen, mit dem ihnen dann Einlass gewährt wird. Mit diesem Schriftstück übertragen Erziehungsberechtigte den Erziehungsauftrag an eine volljährige Person.

Diese übernimmt dann die Verantwortung, sorgt also dafür, dass die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden. Dazu gehören Vorschriften zum Rauchen oder Alkoholkonsum. Außerdem muss dieser Verantwortliche während der Veranstaltung bei dem Jugendlichen bleiben und diesen wieder sicher nach Hause bringen.

Ziel der gemeinsamen Kontrolle mit den zuständigen Behörden (Jugendschutz des Kreises Plön, Bußgeldstelle des Kreises Plön und der Stadt Schwentinental) ist die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sowie die Aufklärung der Jugendlichen, der Eltern und der Begleitpersonen.

Am Sonntagmorgen, den 24.März, befanden sich nach Mitternacht zirka 1500 Besucher in der Diskothek - davon waren etwa 500 Besucher unter 18 Jahre alt. Rund 300 Jugendliche wurden von den besagten Behörden kontrolliert.

Das Ergebnis: 50 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen Eltern bzw. beauftragte Personen wurden eingeleitet; jeweils mit einer Geldbuße in Höhe von zirka 100 Euro. Als Gründe nannten die eingesetzten Beamte, dass die Betreuungsperson nicht mehr vor Ort war oder Eltern den "Mutti-Zettel" blanko unterschrieben hatten.

Eine Strafanzeige erfolgte wegen eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte durch eine stark alkoholisierte Jugendliche, die zusätzlich erheblichen Widerstand leistete. Zwei Strafanzeigen wurden wegen Urkundenfälschung, eine wegen Fundunterschlagung, falscher Namensangabe, Urkundenfälschung sowie eine wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln ebenfalls gefertigt.

Die eingesetzten Beamten zeigten sich dennoch sehr zufrieden. Insbesondere die Zusammenarbeit mit der Diskothek, der Stadt und dem Kreis in Sachen Jugendschutz wurde sehr gelobt. In den vergangenen drei Jahren haben sich diese Abläufe etabliert und alle Parteien achten auf die Einhaltung des Jugendschutzes.

Die Polizei war mit Kräften des Polizeireviers Plön, des 4. Reviers in Kiel und 14 Auszubildenden im Einsatz.

Derartige Kontrollen werden auch in Zukunft unangekündigt durchgeführt werden. Die Beachtung der sinnvollen Jugendschutzgesetze lohnt sich für alle Beteiligten.

Oliver Pohl

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