08.04.2019 – 10:06, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
Am nächtlichen Samstagmorgen des 06.04.2019, gegen 03.30 Uhr, bemerkten aufmerksame Verkehrsteilnehmer einen blauen PKW VW-Golf mit polnischen Kennzeichen, der in sehr auffälliger Fahrweise auf innerörtlichen Straßen unterwegs war. Weil man den begründeten Verdacht einer Trunkenheitsfahrt hegte, informierten die vorbildlichen Zeugen umgehen die örtliche Polizei.
In Folge der sehr konkreten Hinweise konnte der gesuchte VW von den eingesetzten Kräften der Hildener Polizei auch nur wenige Augenblicke später auf der Hochdahler Straße angetroffen werden. Der PKW, der in starken Schlangenlinien unterwegs war, konnte erst nach mehreren hundert Metern, nachdem der VW-Fahrer die Haltezeichen eines Streifenwagens zunächst missachtet hatte, in Zusammenarbeit mit einer zweiten Streifenwagenbesatzung auf der Berliner Straße endgültig gestoppt werden.
Bei der Kontrolle des 25-jährigen VW-Fahrers aus Hilden bestätigte sich, dass dieser ganz erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von annähernd 3,0 Promille (1,49 mg/l). Die Hildener Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den Hildener ein. Einen Führerschein konnten die Beamten nicht sicherstellen, da dieser dem Beschuldigten erst wenige Tage zuvor (siehe dazu unserer Pressemitteilung / ots 1904020 vom 03.04.2019) wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Unfallflucht abgenommen worden war. Die ärztliche Entnahme einer Blutprobe zur Beweisführung im neuerlichen eingeleiteten Strafverfahren wurde angeordnet und durchgeführt. Der VW wurde von der Polizei sichergestellt und abgeschleppt. Der Beschuldigte sollte zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen werden, war aber in Folge seiner starken Alkoholisierung nach ärztliche Begutachtung nicht gewahrsamsfähig. Deshalb wurde er einem Krankenhaus zugeführt, wo er unter ärztlicher Aufsicht verblieb.
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