Fünf Fahrzeugführer mit mehr als 1,1 Promille

POL-NB: Fünf Fahrzeugführer mit mehr als 1,1 Promille
23.04.2019 – 14:07, Polizeiinspektion Neubrandenburg, Neubrandenburg (ots)

Am langen Osterwochenende haben die Beamten des Polizeihauptrevieres Neubrandenburg fünf Fahrzeugführer festgestellt, die ihr Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol geführt haben. Dabei war der festgestellte Atemalkoholwert jeweils über 1,1 Promille, so dass die Beamten jeweils eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr aufgenommen haben. Dazu wurde von den alkoholisierten Fahrern der Führerschein sichergestellt und eine Blutprobe entnommen. In zwei Fällen haben die Beamten zur Gefahrenabwehr auch die Fahrzeugschlüssel sichergestellt, damit der Fahrzeugführer nicht erneut unter Alkoholeinfluss fährt.

Am 19.04.2019 gegen 02:40 Uhr kontrollierten die Beamten im Reitbahnviertel (Kuhdamm/Ecke Bruderbruch) einen 29-jährigen Fahrzeugführer. Bei der Kontrolle stellten die Beamten Atemalkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest hat einen Wert von 1,61 Promille ergeben. Es folgten die Blutprobenentnahme im Klinikum sowie die Sicherstellung des Führerscheins.

Am 21.04.2019 gegen 21:40 Uhr kontrollierten die Neubrandenburger Polizeibeamten einen 40-jährigen Fahrzeugführer in der Rasgrader Straße. Nach dem festgestellten Atemalkoholgeruch wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher einen Wert von 1,67 Promille anzeigte. Es folgten die Blutprobenentnahme im Klinikum sowie die Sicherstellung des Führerscheins.

Am 22.04.2019 gegen 01:50 Uhr ist den Beamten in der Sponholzer Straße in Neubrandenburg ein Fahrradfahrer mit sehr unsicherer Fahrweise aufgefallen. Zudem hatte das Fahrrad keine Beleuchtung und auf dem Gepäckträger saß eine weitere Person. Aus den genannten Gründen wurde der Fahrradfahrer angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten deutlichen Atemalkoholgeruch bei dem 40-Jährigen fest. Der durchgeführte Atemalkoholtest hat einen Wert von 2,29 Promille ergeben. Auch das ist eine Straftat. Bei Fahrradfahrern handelt es sich um eine Straftat "Trunkenheit im Straßenverkehr", wenn der Radfahrer mehr als 1,6 Promille hat. Aus diesem Grund musste auch der 40-Jährige zur Blutprobenentnahme. Zudem wurde eine Mitteilung an die Führerscheinstelle geschrieben.

Am 22.04.2019 gegen 05:40 Uhr kontrollierten die Beamten in der Dümperstraße einen 54-jährigen Fahrzeugführer. Bei der Kontrolle stellten die Beamten Atemalkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest hat einen Wert von 1,43 Promille ergeben. Es folgten Blutprobenentnahme und Sicherstellung von Führerschein und Fahrzeugschlüssel.

Am 22.04.2019 führten die Beamten des Polizeihauptrevieres Neubrandenburg auf dem Friedrich-Engels-Ring eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Gegen 09:30 Uhr haben die Beamten ein Fahrzeug mit 66km/h statt der erlaubten 50 km/h gemessen und angehalten. Bei der anschließenden Kontrolle des 33-jährigen Fahrzeugführers wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher ein Ergebnis von 1,25 Promille anzeigte. Es folgten Blutprobenentnahme und Sicherstellung von Führerschein und Fahrzeugschlüssel.

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