25.04.2019 – 10:15, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
Am späten Mittwochabend des 24.04.2019, gegen 22.25 Uhr, beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Ratinger Polizei eine Fahrradfahrerin, die am Lintorfer Markt in Lintorf einen Gehweg befuhr und an einer beampelten Fußgängerfurt die Straßenseite wechselte, obwohl die dortige Ampel Rotlicht zeigte. Daraufhin entschlossen sich die Beamten die Fahrradfahrerin anzuhalten. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass die 64-jährige Ratingerin nicht nur leicht lallend auf Fragen antwortete, sondern sich zusätzlich auch nur unsicher und leicht wankend auf den Beinen hielt. Ein deshalb durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von etwa 1,6 Promille (0,8 mg/l). Deshalb leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) gegen die Fahrradfahrerin ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Das weitere Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr wurde der Beschuldigten bis zur vollständigen Ausnüchterung ausdrücklich untersagt.
Da die 64-jährige Ratingerin im Besitz eines Führerscheines ist, erhielt die zuständige Straßenverkehrsbehörde Kenntnis von dem Vorfall, was voraussichtlich zur Anordnung einer "Medizinisch-Psychologischen Untersuchung" (MPU) und damit möglicherweise zum amtlichen Entzug der Fahrerlaubnis führen wird.
Hinweis:
§ 316 StGB knüpft bei der Trunkenheitsfahrt an das Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr an. Auch das Fahrrad ist ein Fahrzeug, weshalb sich derjenige, der im Zustand alkohol- oder drogenbedingter Fahrunfähigkeit im Verkehr Fahrrad fährt, nach § 316 StGB strafbar macht. Eine absolute Fahruntauglichkeit liegt bei Fahrradfahrern ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille vor. Liegt der Wert darunter, müssen für die Fahruntauglichkeit verkehrsbezogene Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien o.Ä.) hinkommen.
Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann