02.05.2019 – 11:20, Polizeiinspektion Stralsund, Landkreis V-R (ots)
Am letzten Apriltag und am 1. Mai 2019 konnten die Beamten der Polizeiinspektion Stralsund bei Verkehrskontrollen insgesamt fünf Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss aus dem Verkehr ziehen.
Am Dienstag, dem 30.04.2019 gegen 07:45 Uhr wurde in Stralsund in der Greifswalder Chaussee ein Transporter Iveco angehalten und kontrolliert. Der 33-jährige Fahrzeugführer aus Stralsund stand nach derzeitigem Kenntnisstand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein Vortest zeigte ein positives Ergebnis auf Kokain. Außerdem war der Mann nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis.
Am gleichen Tag stoppten die Beamten vom Polizeihauptrevier Stralsund gegen 18:45 Uhr in Langendorf einen PKW Hyundai. Der 53-jährige Fahrzeugführer aus Bad Oeynhausen stand zum Zeitpunkt der Kontrolle unter erheblichem Alkoholeinfluss. Ein Vortest ergab einen Wert von 2,20 Promille.
Am 01. Mai 2019 gegen 14:30 Uhr wurde in der Carl-von-Ossietzky-Straße in Grimmen ein PKW Rover kontrolliert. Der 24-jährige Fahrzeugführer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ferner stellten die Beamten vom Polizeirevier Grimmen Alkoholgeruch beim 24-jährigen Fahrzeugführer fest. Es wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 1,22 Promille.
Am gleichen Tag kontrollierten Beamte vom Polizeirevier Barth gegen 19:35 Uhr in der Ernst-Thälmann-Straße in Velgast einen PKW VW. Der 20-jährige Fahrzeugführer aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen fiel den Beamten auf, weil er den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Im Verlauf der Kontrolle ergaben sich Hinweise für einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln. Das Ergebnis eines Drogenvortests war positiv auf THC.
In der Louis-Fürnberg-Straße in Barth wurde nur eine Stunde später ein PKW BMW kontrolliert. Der 34-jährige ortsansässige Fahrzeugführer stand vermutlich ebenfalls unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Hier zeigte der durchgeführte Drogenvortest ein positives Ergebnis auf Metamphetamin.
In allen oben aufgeführten Fällen wurden den Fahrzeugführern durch Ärzte Blutproben entnommen und die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren eingeleitet. Darüber hinaus wurde den Fahrern jeweils die Weiterfahrt untersagt und die zuständige Führerscheinstelle verständigt.
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