Alkoholfahrten rund um den Mai-Feiertag – Velbert / Wülfrath – 1905008

POL-ME: Alkoholfahrten rund um den Mai-Feiertag - VelbertWülfrath - 1905008
02.05.2019 – 11:45, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
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Erwartungsgemäß bieten Freizeit und Feierlichkeiten rund um den 1. Mai vielen Menschen Gelegenheit zum Besuch von Feierlichkeiten und Veranstaltungen, bei denen der Konsum von Alkohol scheinbar beinahe obligatorisch dazugehört. Immer wieder überlegen einige dieser Feiernden dabei leider nicht schon im Vorfeld, wie sie danach einen sicheren Heimweg antreten wollen, ohne dabei in alkoholisiertem Zustand ein Fahrzeug lenken zu müssen und dadurch andere, sich selber und auch den eigenen Führerschein zu gefährden.

Die Velberter Polizei hat diese Erkenntnisse zum Anlass genommen, um zum vergangenen Monatswechsel und am 01. Mai verstärkte Alkoholkontrollen in Velbert und Wülfrath durchzuführen. Beinahe genauso erwartungsgemäß führten diese leider wieder einmal dazu, dass gleich mehrere alkoholisierte Fahrzeugführer angetroffen wurden.

So wurde am späten Dienstagabend ein 55-jähriger Velberter mit seinem Kleinkraftrad in der Velberter Stadtmitte angetroffen und überprüft. Ein durchgeführter gerichtsfester Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,54 mg/l, was einem Wert von nur sehr knapp unter 1,1 Promille entspricht. Ab 1,1 Promille und mehr hätten eine absolute Fahruntauglichkeit und eine Verkehrsstraftat vorgelegen. So erwarten den 55-jährigen Betroffenen nach entsprechender Anzeige der Polizei aber immerhin ein Bußgeld im Ordnungswidrigkeitsverfahren in Höhe von mindestens 500,- Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Die aktuelle Weiterfahrt wurde ihm aber natürlich bis zur Ausnüchterung ebenfalls untersagt.

Im weiteren Verlauf der Nacht wurde ein PKW-Fahrer im Stadtgebiet Wülfrath angetroffen, dessen durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 0,29 mg/l, knapp 0,6 Promille anzeigte. Auch hier wurden eine Anzeige im Ordnungswidrigkeitsrecht erstattet und die Weiterfahrt untersagt. Die Folgen dieser Ordnungswidrigkeit werden aber die gleichen sein, wie im ersten Fall.

Am späten Mittwochabend wurde in Velbert-Birth ein 42-jähriger Velberter kontrolliert, der wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen war und auch die deutlichen Anhaltzeichen des verfolgenden Streifenwagens zunächst nicht erkannte oder einfach ignorierte. Als er dann endlich doch noch angehalten und kontrolliert werden konnte, schlug den Kontrolleuren starker Alkoholgeruch aus dem Fahrzeug entgegen und der 42-Jährige fiel durch seine langsame und verwaschen wirkende Aussprache auf. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 0,99 mg/l, was annähernd 2,0 Promille und natürlich einer absoluten Fahruntauglichkeit entspricht. Die Velberter Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den Velberter ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein des Beschuldigten stellten die Beamten sicher, wobei sie dem 42-Jährigen gleichzeitig und bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagten.

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