10.05.2019 – 10:38, Polizeidirektion Oldenburg, Oldenburg (ots)
Beamte der Polizeidirektion Oldenburg haben zusammen mit Beamten des Zolls am Donnerstag, 9. Mai 2019, in der Zeit von 14:00 bis 22:00 Uhr mobile Fahndungskontrollen auf den Bundesstraßen in den Kreisen Cloppenburg und Vechta durchgeführt. Im Fokus der Kontrollen standen neben Verkehrsstraftaten auch die Bekämpfung von Delikten aus den Bereichen Betäubungsmittelkriminalität, Aufenthalts-/ Asylrecht und Schleusungskriminalität, Kfz-Verschiebung sowie Urkundenfälschung.
Insgesamt wurden während der achtstündigen Kontrollaktion durch die 18 eingesetzten Beamten 62 Fahrzeuge und 95 Personen kontrolliert, dabei wurden 7 Strafanzeigen und 21 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten aufgenommen. Im Einzelnen wurden 4 Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr und eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis notiert. Eine der kontrollierten Personen war von der Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Um 15:35 Uhr wurde in Friesoythe auf der Nebenstrecke der B 72 auf der Straße An der Berme ein 56-jähriger Fahrer eines Mercedes Vito angehalten. Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,82 Promille. Dem 56-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Es wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Um 16:15 Uhr kontrollierten Beamte des Zoll und der Polizei gemeinsam in Lastrup auf der B 213 einen 46-jährigen Fahrer eines Citroen mit dänischem Kennzeichen. Der Fahrer aus der Ukraine gab an, den Pkw zuvor in Dänemark gekauft zu haben. Die Beamten stellten fest, dass der Citroen nicht zugelassen war. Ferner konnte ermittelt werden, dass die am Pkw angebrachten Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug ausgegeben waren. Gegen den Fahrer wurde eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gefertigt. Die Kennzeichen wurden sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Zudem musste der 46-Jährige vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1142,85 Euro zahlen.
Um 16:30 Uhr wurde in Cappeln auf der Straße Großer Kamp ein 29-jähriger Fahrer eines Audi Q 7 angehalten. Im Rahmen der Kontrolle händigte der Fahrer den Beamten einen rumänischen Führerschein aus. Die Beamten stellten fest, dass es sich dabei um eine Fälschung handelte. Der Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Gegen den 29-Jährigen wurden Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
In Cloppenburg wurde um 19:00 Uhr auf der B 213 ein 21-jähriger Fahrer eines Mercedes Sprinter kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Sprinter nicht mehr zugelassen war und am Fahrzeug gefälschte Kennzeichen angebracht waren. Gegen den Fahrzeugführer aus der Ukraine wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Er musste vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro zahlen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Um 20:25 Uhr kontrollierten Beamte auf der B 213 in Lastrup einen Sattelzug aus den Niederlanden. Der 27-jährige Fahrer aus Deutschland händigte den Beamten eine Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Güterverkehr aus, die er für seine Fahrt benötigte. Die Beamten stellten fest, dass es sich bei der ausgehändigten Lizenz um eine Fälschung handelte. Diese wurde daher beschlagnahmt. Ferner wurden im Rahmen der Kontrolle technische Mängel an der Sattelzugmaschine durch Manipulationen an der Auspuffanlage festgestellt. Aufgrund dessen untersagte die Zulassungsstelle des LK Cloppenburg den Betrieb der Sattelzugmaschine für das Bundesgebiet. Nachdem dem 27-jährigen Fahrer die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Urkundenfälschung und die Untersagung des Betriebes der Sattelzugmaschine mitgeteilt wurden, beleidigte und bedrohte er die kontrollierenden Beamten. Daher wurden weitere Strafanzeigen wegen Beleidigung und Bedrohung aufgenommen. Aufgrund des aggressiven Verhaltens des 27-Jährigen wird zudem ein Bericht an die Führerscheinstelle zur Prüfung seiner Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr gefertigt.
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