Alkoholisierte Jugendliche im Bereich des Bürgerparks/phanTECHNIKUMs

POL-HWI: Alkoholisierte Jugendliche im Bereich des Bürgerparks/phanTECHNIKUMs
14.05.2019 – 13:52, Polizeiinspektion Wismar, Wismar (ots)

Bereits am zurückliegenden Freitagabend wurde die Polizei in Wismar über unzulässigen Lärm durch das Abspielen lauter Musik und Zerwerfen von Glasflaschen im Bereich des Festplatzes am Bürgerpark/vor dem phanTECHNIKUM informiert.

Die eingesetzten Beamten stellten vor Ort circa 50 Personen, von denen der überwiegende Teil 14 - 17 Jahre alt war, fest. Etwa 1/3 aller Personen war alkoholisiert, darunter mehrere Jugendliche unter 16 Jahren. Eine 15-Jährige war mit 1,66 Promille derart alkoholisiert, dass sie durch einen Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden musste. Andere weniger stark alkoholisierte Jugendliche wurden an deren Eltern übergeben. Der Rest der Personengruppe erhielt einen Platzverweis für diesen Bereich. Die Polizei hat Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachtes der Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche eingeleitet.

Der Bürgerpark ist am Tage ein beliebter Begegnungsort für Familien. Am Abend wird der Park sowie die angrenzende Festwiese bzw. der Bereich vor dem phanTECHNIKUM zu einem beliebten Anlaufpunkt für Jugendliche. Die Hansestadt Wismar hat seit Mitte April einen Sicherheitsdienst mit der Bestreifung des Bürgerparks zu Abend- und Nachtzeiten beauftragt. Deren erste Berichte bestätigen unter anderem das, was viele Besucher des Bürgerparks bereits selbst feststellen mussten. Glasscherben und sonstiger Müll verschmutzen große Teile des Parks und machen diesen dadurch für Kinder in Teilen unbespielbar.

Die Polizei in Wismar rechnet insbesondere an den beiden bevorstehenden Jugendweihewochenenden damit, dass in und um den Bürgerpark vermehrt Jugendliche in Feierlaune anzutreffen sein werden. Daher werden die Beamten des Polizeihauptreviers Wismar diesen Bereich verstärkt bestreifen. Ziel der Polizei soll dabei nicht sein, das Feiern zu unterbinden. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen, insbesondere zum Thema Alkohol. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen dürfen Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Alkohol in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht konsumieren.

Die Polizei bittet Eltern darum, Jugendliche auf die Gefahren des Genusses von Alkohol hinzuweisen und somit zu einem bewussten Umgang mit Alkohol zu sensibilisieren.

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