01.09.2019 – 14:21, Polizei Bochum, Bochum (ots)
Am 31. August, gegen 7.35 Uhr, wurden Polizeibeamte in Bochum im Bereich der Universiättsstraße / Ferdinandstraße auf einen E-Scooter-Fahrer aufmerksam.
Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der 29-jährige Bochumer alkoholisiert war. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,12 Promille.
Da es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt, kommt auf den Bochumer jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde sichergestellt.
Das Bochumer Verkehrskommissariat hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
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