Drei Monate E-Scooter in Berlin - Polizeiliche Zwischenbilanz
Polizeimeldung vom 17.09.2019
berlinweit
Nr. 2249
Die Polizei weist nochmals ausdrücklich daraufhin hin:
Informieren Sie sich über alle Regeln und Vorschriften. Erste Hilfen hierfür sind unser Flyer finden, und unser Video, in dem wir erklären, was zu beachten ist.
Seit drei Monaten dürfen E-Scooter unter bestimmten Voraussetzungen im Berliner Straßenverkehr genutzt werden. Die polizeilich registrierten Vorfälle und Verstöße im Zusammenhang mit den Scootern zeigen, dass die geltenden Verkehrsregeln und -vorschriften, den Nutzenden häufig nicht bekannt sind oder aber nicht beachtet werden. Die vielen registrierten Alleinunfälle zeigen auch, dass das Fahren mit einem E-Scooter oft unterschätzt wird – E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge.
In den ersten drei Monaten (Stand: 16. September 2019) wurden 74 Verkehrsunfälle mit 16 Schwer- und 43 Leichtverletzten polizeilich registriert. In 65 von 74 Fällen haben die E-Scooter-Fahrenden die Unfälle selbst verursacht. 27 Verkehrsunfälle waren Alleinunfälle. In 19 Fällen wird wegen Verkehrsunfallflucht beteiligter E-Scooter ermittelt. Hauptunfallursachen sind überwiegend Unachtsamkeit beim Fahren, unzulässige Gehwegbenutzung oder Trunkenheit im Straßenverkehr bei der Benutzung von E-Scootern. Es wurden 87 Strafermittlungsverfahren gegen Nutzende von E-Scootern eingeleitet. Allein in 65 Fällen wird wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt; der festgestellte Höchstwert lag hier bei rund 2,78 Promille. Insbesondere bei Kontrollaktionen in den Abend- und Nachtstunden musste festgestellt werden, dass die Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern überdurchschnittlich oft alkoholisiert sind. Darüber hinaus wurden 20 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz
zur Anzeige gebracht. Es wurden 233 Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit E-Scootern polizeilich geahndet. Hierzu zählten unter anderem das unzulässige Befahren von Gehwegen, das Fahren mit mehreren Personen oder die Mobiltelefonbenutzung während der Fahrt.
E-Scooter sind kein Spielzeug, es sind Kraftfahrzeuge.
Machen Sie sich mit dem E-Scooter ausreichend vertraut, bevor sie sich in den Berliner Straßenverkehr begeben.
Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bitte immer einen Schutzhelm.
Fahren Sie nicht auf dem Gehweg.
Fahren Sie nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder berauschender Mittel. Bereits ab 0,3 Promille kann bei einem Unfall Ihr Führerschein in Gefahr sein!
Für Fahranfängerinnen und -anfänger oder Personen unter 21 Jahre gelten 0,0 Promille.
Benutzen Sie während der Fahrt kein Handy. Neben der Ablenkung drohen auch Punkte in Flensburg.
Nehmen Sie keine weiteren Personen auf dem E-Scooter mit.
Stellen Sie den E-Scooter immer so ab, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.