Platzabnahme eskaliert – Zirkusmitarbeiter attackieren Gemeindebedienstete
17.09.2019, PP Oberbayern Süd
Platzabnahme eskaliert - Zirkusmitarbeiter attackieren Gemeindebedienstete
RUHPOLDING; LKR. TRAUNSTEIN. Am Montagvormittag, 16.09.2019, wurden zwei Bedienstete der Gemeinde Ruhpolding von zwei Zirkusmitarbeitern attackiert, wobei ein Mitarbeiter der Gemeinde leicht verletzt wurde. Hintergrund fü;r die Tat war die Abnahme eines Platzes, auf dem der Zirkus in den letzten Tagen seine Zelte aufgeschlagen hatte. Die zwei Täter, Mitarbeiter des Zirkus, wurden angezeigt. Die Ermittlungen führt die Kriminalpolizeiinspektion Traunstein in Zusammenarbeit mit der Polizeistation Ruhpolding.
In der vergangenen Woche hatte ein Zirkus in Ruhpolding seine Zelte aufgeschlagen und zog nun weiter. Am gestrigen Montagvormittag wollten deshalb zwei Bedienstete der Gemeinde Ruhpolding den Platz an der Zellerstraße abnehmen und die Sauberkeit des Platzes überprüfen. Dabei kam es zu einer Meinungsverschiedenheit mit einem 28-jährigen Beauftragten des Zirkus. In der Folge entriss dieser einer Gemeindebediensteten eine Geldtasche, in der sich die hinterlegte Kaution für die Anmietung des Platzes befand. Daraufhin versuchte der zweite Gemeindebedienstete, die Geldtasche wieder an sich zu bringen. Während dieses Handgemenges kam ein 19-jähriger Mitarbeiter des Zirkus hinzu und verpasste dem Bediensteten der Gemeinde einen heftigen Schlag ins Gesicht, wodurch dieser leicht verletzt wurde.Die eskalierte Situation beruhigte sich erst nach Eintreffen von zwei Streifenbesatzungen der Polizeistation Ruhpolding und der Operativen Ergänzungsdienste aus Traunstein. Die Kriminalpolizeiinspektion Traunstein hat die Ermittlungen in Zusammenarbeit mit der Polizeistation Ruhpolding aufgenommen.Im Rahmen der Anzeigenaufnahme stellten die Polizisten außerdem eine Fahndungsnotierung für den 28-jährigen Beauftragten des Zirkus fest. Er wurde wegen einer zurückliegenden Ordnungswidrigkeit mit einem Haftbefehl gesucht. Durch Bezahlung der ausstehenden Forderung im unteren dreistelligen Bereich konnte der Schausteller eine Inhaftierung abwenden.Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Schausteller wieder entlassen.