Mit fast drei Promille zum Alkoholeinkauf gefahren – Haan – 1910030

POL-ME: Mit fast drei Promille zum Alkoholeinkauf gefahren - Haan - 1910030
08.10.2019 – 15:28, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
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Als ein aufmerksamer Zeuge am Dienstagmittag des 08.10.2019, gegen 12.00 Uhr, seinen Wagen an einer Tankstelle im Haaner Stadtgebiet tankte, machte der 48-jährige Mann gleich mehrere interessante Beobachtungen. Zum einen erlebte er mit, wie der Fahrer eines schwarzen PKW Audi Q3 den Aufenthalt vor Ort nutzte, um im Tankstellen-Shop eine Flasche Wodka zu kaufen. Dabei bemerkte der Zeuge starken Alkoholgeruch im Atem des Wodka-Käufers. Als der Audi-Fahrer dann den Kassenbereich mit seinem Einkauf verließ, seinen Audi bestieg und davonfuhr, alarmierte der vorbildliche Zeuge umgehend die örtliche Polizei. Gleichzeitig verfolgte er den Audi mit seinem eigenen Fahrzeug, um der Polizei fernmündlich weitere Standortmeldungen des Q3 übermitteln zu können.

Mit dieser hervorragenden Unterstützung konnte die Haaner Polizei den Audi nur wenige Minuten später in Höhe des Bahnhofes im Ortsteil Gruiten antreffen und kontrollieren. Dabei bestätigte sich der Eindruck des Zeugen sehr eindeutig. Ein von dem 52-jährigen Audi-Fahrer an Ort und Stelle durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von annähernd drei Promille (1,46 mg/l). Daraufhin leitete die Polizei ein Strafverfahren gegen den Audi-Fahrer aus Mettmann ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein des Beschuldigten stellte die Polizei sicher. Parallel dazu wurde dem 52-jährigen Mettmanner selbstverständlich bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt.

Die Polizei bedankt sich auch bei dieser Gelegenheit noch einmal ausdrücklich bei dem aufmerksamen Zeugen für dessen vorbildliches Verhalten, welches zur schnellen Klärung einer Verkehrsstraftat, vor allem aber auch zur erfolgreichen Verhinderung vieler unkalkulierbarer Gefahren einer weiteren Trunkenheitsfahrt des Beschuldigten verhalf.

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