Abrechnungsbetrug bei Intensivpflegediensten – Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt

Abrechnungsbetrug bei Intensivpflegediensten - Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt
Polizeimeldung vom 22.10.2019
Charlottenburg-Wilmersdorf
Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
Nr. 2531

Seit heute Vormittag durchsuchen rund 85 Beamte der Landeskriminalämter Berlin, Hessen und Bayern sowie der Staatsanwaltschaft Berlin Wohn- und Geschäftsräume an neun Orten – darunter drei Pflegediensten – und haben drei Haftbefehle vollstreckt. Monatelange Ermittlungen gegen sieben Beschuldigte wegen banden- und gewerbsmäßigen Abrechnungsbetruges – davon sechs verantwortlich Handelnde der Pflegedienste – haben den dringenden Verdacht begründet, dass spätestens seit Anfang 2017 nicht qualifizierte oder nicht als qualifiziert anerkannte Personen als Intensivpflegekräfte eingesetzt worden sind. Bei der Intensivpflege handelt es sich in der Regel um eine 24-Stunden-Betreuung durch qualifizierte Pflegefachkräfte. Überwiegend sind es Beatmungspatienten, deren Betreuung äußerst komplex ist. Die Kosten für die monatliche Betreuung eines Patienten liegen durchschnittlich bei 20.000 € im Monat. Im vorliegenden Fall sollen nicht qualifizierte Arbeitskräfte vornehmlich aus Osteuropa – insbesondere aus der Slowakei – gewonnen und unter Verwendung gefälschter Qualifikationsbescheinigungen im Schichtsystem der Pflegedienste eingesetzt worden sein. Die bisherigen Ermittlungen ergaben einen mutmaßlichen Schaden von etwa 6,3 Millionen Euro. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich durch die weiteren Ermittlungen ergibt, dass ein deutlich höherer Schaden verursacht worden sein könnte. Bei den drei Verhafteten handelt es sich um die Geschäftsführer beziehungsweise Gesellschafter der Pflegedienste. Nach bisherigem Sachstand konnte durch die polizeilichen Maßnahmen umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden. Es wurden zwei aktuell im Dienst befindliche, nicht qualifizierte Pflegekräfte festgestellt und aus der Versorgung genommen. In einem Fall konnte eine weiterführende Patientenversorgung durch den Pflegedienst nicht sichergestellt werden, so dass die zuständige Krankenkasse informiert werden musste, um eine Ersatzpflege zu regeln. Darüber hinaus konnten Unterlagen zu einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin, in dem bereits Anklage erhoben worden ist, sichergestellt werden. Die Ermittlungen dauern an.