08.11.2019 – 13:29, Polizeiinspektion Heidekreis, Heidekreis (ots)
Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v. 08.11.2019 Nr. 1
07.11 / Einbruch in Gebäudekomplex
Bispingen: In der Nacht zu Donnerstag, gegen 04.00 Uhr hebelten Unbekannte die Tür zu einem Gebäudekomplex an der Gartenstraße auf. Im Inneren des Objekts zerstörten sie mehrere Türen, gelangten in verschiedene Praxisräume und entwendeten Bargeld. Der Gesamtschaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt.
07.11 / Einbruch in Dorfgemeinschaftshaus
Wesseloh: Unbekannte zerstörten in der Nacht zu Mittwoch die Eingangstür des Dorfgemeinschaftshauses an der Wesseloher Straße und gelangten in den Flur. Vermutlich aufgrund eines Bewegungsmelders ließen sie von ihrem weiteren Vorhaben ab. Es wurde nichts entwendet.
07.11 / Pkw in Brand
Behringen: Am Donnerstagvormittag, gegen 11.00 Uhr brannte in der Behringer Heide, auf einem Parkplatz an der L 211, ein Pkw. Die Polizei schließt Brandstiftung nicht aus. Die Schadenshöhe ist noch nicht bekannt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen unter 05192/9600 um Hinweise zur Tat und zu Personen, die sich zur fraglichen Zeit, zwischen 09.00 und 11.00 Uhr, im Bereich des Parkplatzes aufgehalten haben.
04.11 / Fahrer von E-Scootern unter Drogeneinfluss
Schneverdingen: Am vergangenen Montagvormittag kontrollierten Polizeibeamte auf der Bahnhofstraße zwei Schneverdinger, die jeweils mit einem E-Roller unterwegs waren. Beide zeigten bei der Überprüfung Auffälligkeiten, sodass der Verdacht bestand, dass sie Drogen konsumiert hatten. Die Beamten ordneten eine Blutprobe an, untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Verfahren ein. Auch für Fahrer so genannter E-Scooter gelten dieselben Vorschriften, wie beispielsweise für Autofahrer, so ein Polizeisprecher. Demnach darf ein Fahrzeug nicht geführt werden, wenn man unter anderem aufgrund des Genusses berauschender Mittel dazu nicht in der Lage ist. Mit dem Genuss von Alkohol verhält es sich in diesem Zusammenhang genauso. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine Ausfallerscheinungen zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer mit 1,1 Promille oder mehr unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
08.11 / Fahrlehrer unter Alkoholeinfluss
Soltau: Polizeibeamte kontrollierten nach einem Hinweis aus der Bevölkerung am Freitagvormittag in Soltau einen mit Fahrschüler und -lehrer besetzten Fahrschulwagen. Der Fahrlehrer zeigte Anzeichen eines Alkoholkonsums und führte einen Test durch. Das Ergebnislautete 0,92 Promille. Die Polizeibeamten leiteten ein Verfahren ein und untersagten die Weiterfahrt.
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