Unter Alkohol auf einem „Elektrokleinstfahrzeug“

POL-NI: Unter Alkohol auf einem "Elektrokleinstfahrzeug"
11.11.2019 – 09:36, Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg, Rinteln OT Engern (ots)
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(swe). Ein 25-jähriger Mann aus Deckbergen ist in der Rintelner Polizeistatistik der erste, der unter Alkoholeinwirkung auf einem Elektrokleinsfahrzeug erwischt wurde und der nun mit den entsprechenden Folgen leben muss. Der 25-jährige fuhr einen sogenannten "E-Scooter" auf der Berliner Straße in Engern. Der Scooter kann eine Geschwindigkeit über 6 km/h erreichen. Da der Mann des Scooter im öffentlichen Verkehrsraum nutzte und dabei derart stark unter Alkoholeinfluss stand, dass er absolut fahruntüchtig war, wurde eine Blutentnahme angeordnet. Einen Führerschein hatte der Mann nicht. Der wäre ihm sonst nämlich abgenommen worden, obwohl der Führerschein nicht zum Fahren des E-Scooters erforderlich ist. Für Elektrokleinstfahrzeuge gilt: Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Eine extra für diese Fahrzeuge eingeführte aufklebbare Versicherungsplakette hatte der E-Scooter des Mannes allerdings auch nicht, so dass auch noch wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen ihn ermittelt wird. Das Bundesverkehrsministerium hat auf seiner Seite sehr anschaulich dargestellt, was für Elektrokleinstfahrzeuge an rechtlichen Regeln gilt. (BMVI): "Auch für Elektrokleinstfahrzeuge gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Für unter 21-jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze!"

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