Bundespolizisten mit „richtigem Riecher“; nicht geringe Menge Drogen beschlagnahmt – Bergheim

POL-REK: Bundespolizisten mit "richtigem Riecher"; nicht geringe Menge Drogen beschlagnahmt - Bergheim
18.11.2019 – 13:55, Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Erft-Kreis (ots)

Gespiegelte Pressemeldung der Bundespolizeiinspektion Köln, die zugehörigen Bilder erhalten sie im Newsroom der Bundespolizei:

Samstagnachmittag kontrollierte eine Streife der Bundespolizei aufgrund starken Marihuana Geruches einen Reisenden und seinen Sohn im Deutzer Bahnhof. Bei ihrer Durchsuchung fanden die Polizisten knapp 100 Gramm Marihuana in der Umhängetasche sowie eine Schreckschusswaffe und einen Schlagring. Eine anschließende Wohnungsdurchsuchung, die gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises durchgeführt wurde, entdeckten die Einsatzkräfte von Land und Bund eine Drogen Plantage. Es wurden mehrere Cannabispflanzen und eine nicht geringe Menge Marihuana beschlagnahmt.

Einen sehr guten Riecher bewiesen die Bundespolizisten während ihres Streifengangs im Deutzer Bahnhof: Die Beamten kontrollieren einen Reisenden und seine Begleitung. Schon während der Befragung stieg ihnen ein beißender Marihuana-Geruch in die Nase. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der 53-Jährige und sein 18-jähriger Sohn knapp 100 Gramm Marihuana bei sich hatten. Der Vater führte eine geholsterte Schreckschusswaffe und sein Sohn einen Schlagring bei sich. Vater und Sohn wurden festgenommen, die Drogen und Waffen beschlagnahmt. Auf Befragung gaben sie zu, weitere Drogen in ihrer Wohnung zu haben. Die Bundespolizisten führten gemeinsam mit Beamten des Rhein-Erft-Kreises eine Wohnungsdurchsuchung durch. Dort wurde eine Plantage mit mehrere Cannabispflanzen, einer nicht geringen Menge Marihuana und weiteres Beweismittel aufgefunden und beschlagnahmt. Der 18-Jährige wurde aufgrund fehlender Haftgründe wieder entlassen.

Der 53-Jährige blieb festgenommen und für die weiteren Ermittlungen an das Kriminalkommissariat 27 der Polizei Köln überstellt. Die Ermittlungen des KK 27 wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (in nicht geringer Menge) und das Waffengesetz (Führen einer Schreckschusswaffe) dauern an.

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