Einbruch in Gaststätte; Graffiti in der Biegenstraße; Zu schnell und ohne Führerschein

POL-MR: Einbruch in Gaststätte; Graffiti in der Biegenstraße; Zu schnell und ohne Führerschein
21.11.2019 – 11:53, Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Marburg-Biedenkopf, Marburg-Biedenkopf (ots)

Marburg - Einbruch in Gaststätte

Entweder in der Nacht zum Dienstag, 19. November, nach Mitternacht oder am Dienstagvormittag bis 10.30 Uhr drangen Einbrecher durch ein Fenster in ein Restaurant in der Willy-Mock-Straße ein. Sie betraten und durchsuchten sämtliche Räume und stahlen Lebensmittel, Lautsprecher und einen MP-3 Player, Beute im Gesamtwert von etwa 1000 Euro. Der zudem entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 200 Euro. Wer hat zwischen Mitternacht und 10.30 Uhr rund um die Gaststätte, die an einen großen Parkplatz grenzt verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer kann sachdienliche Hinweise geben? Kripo Marburg, Tel. 06421/406-0.

Marburg - Graffiti in der Biegenstraße

In der Biegenstraße waren seit Sonntag, 17. bis einschließlich Mittwoch, 20. November, zwei Gebäude von neuen Graffiti in blauer und roter Farbe betroffen. Es entstanden jeweils Schäden in Höhe von mehreren Hundert Euro. Die aufgebrachten Schriftzüge deuten aufgrund der Farbe und Ausführung auf den gleichen Verursacher hin. In keinem der Fälle lässt sich eine Tatzeit näher einschränken. Sachdienliche Hinweise, die mit den Graffiti zusammenhängen könnten, bitte an die Polizei Marburg, Tel. 06421/406-0.

Ostkreis - Zu schnell und ohne Führerschein

Am Mittwoch, 20. November, beendete die Polizei eine Autofahrt und eine Fahrt mit einem Zweirad. Um 14 Uhr hielten die Beamten in Stadtallendorf einen Opel an und stellten fest, dass der 40 Jahre alte Fahrer keinen Führerschein hatte. Der war ihm nach einer Fahrt unter Drogeneinfluss entzogen worden. Um 20 Uhr lieferte ein Kradfahrer in Kirchhain den Anhaltegrund, weil er quasi vor dem Streifenwagen seine mit Versicherungskennzeichen versehene Maschine bis auf etwa 80 km/h, beschleunigte. Die Geschwindigkeit deutet auf ein Tuning hin. Dadurch erlischt zum einen die Betriebserlaubnis und man benötigt zum anderen einen anderen Führerschein. Diesen Führerschein besaß der 17-jährige Fahrer nicht.

Martin Ahlich

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