03.12.2019 – 12:45, Polizeipräsidium Neubrandenburg, Bergen (ots)
Am gestrigen Abend (02.12.19) gegen 21:30 Uhr meldete ein Hinweisgeber über den Notruf, dass er beim Vorbeifahren in der Dammstraße in Bergen eine Person beobachtet habe, welche Graffiti an Fassaden anbrächte.
Die sofort eingesetzte Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeihauptreviers Bergen konnte am Tatort keine Personen mehr feststellen. Sie nahmen Sachbeschädigungen an insgesamt sieben Wohnhäusern und dem Sparkassengebäude entlang der Billrothstraße, Dammstraße und Schulstraße auf. Mittels grauer Sprühfarbe wurden Schriftzüge wie "Fuck Cops", "ACAB" und "Fick die Polizei" in einer Größe von bis zu vier Metern aufgetragen. Auch sieben Hakenkreuze wurden an die Wände geschmiert. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 5.500 EUR.
Gegen 22:00 Uhr meldete ein Hinweisgeber, dass in jemand der Schulstraße beim Ausparken gegen sein Fahrzeug gefahren ist. Fahrzeugführer des unfallverursachenden Pkw war ein 17-Jähriger aus Bergen. Er stand unter Alkoholeinfluss und hatte einen Atemalkoholwert von etwa 1,7 Promille. Er ist nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. An den Fahrzeugen entstand ein Schaden von etwa 2000 EUR.
Während der Unfallaufnahme stellten sie Beamten frische Farbanhaftungen an den Händen und der Kleidung des 17-Jährigen fest, welche im Farbton mit den zuvor festgestellten Graffitis übereinstimmte. Der Jugendliche wurde belehrt und zum Revier verbracht.
Dem Tatverdächtigen wurde aufgrund des Verdachts des Unfalls unter Alkoholeinfluss eine Blutprobe entnommen. Die Oberbekleidung des Jugendlichen wurde zu Beweiszwecken sichergestellt. Während der polizeilichen Maßnahmen im Revier leitstete der 17-Jährige teilweise erheblichen Widerstand und beleidigte die eingesetzten Beamten. Da er an diesem Abend an keine Sorgeberechtigten übergeben werden konnte, wurde er über Nacht zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen.
Der Jugendliche ist bereits wegen Sachbeschädigungen polizeibekannt. Im November wurden in Bergen drei Anzeigen wegen Sachbeschädigung durch Graffiti erstattet, bei denen Hakenkreuze gesprüht wurden (siehe z.B. Pressemitteilung vom 12.11.19). Im Rahmen der Ermittlungen wird geprüft, ob der Jugendliche auch für diese Straftaten in Betracht kommt.
Aufgrund des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Hakenkreuze) ist der Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Anklam in die Ermittlungen zu den Sachbeschädigungen eingebunden. Darüber hinaus wird sich der Jugendliche für die Gefährdung des Straßenverkehrs (Unfall), Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und wegen tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.
Rückfragen bitte an:
Nicole Buchfink
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Pressestelle
Telefon: 0395/5582-2040
E-Mail: pressestelle-pp.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Auf Twitter: @Polizei_PP_NB