Unfallverursacher standen unter Alkoholeinfluss
14.12.2019, PP Oberfranken
Unfallverursacher standen unter Alkoholeinfluss
LICHTENFELS. Deutlich betrunken waren in der Nacht zum Samstag zwei Autofahrer, die in Lichtenfels jeweils Verkehrsunfälle verursachten. Sie müssen sich nun für ihr Verhalten strafrechtlich verantworten.
lign="left">Zunächst befuhr ein 27-jähriger Mann aus Lichtenfels mit seinem Fiat die Straße „An der Zeil“ in stadtauswärtige Richtung und stieß dabei aus zunächst ungeklärter Ursache gegen einen am Straßenrand abgestellten Sattelzug. Die Beifahrerin des Mannes, die zum Unfallzeitpunkt nicht angegurtet war, stieß daraufhin mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe und zog sich eine Kopfverletzung zu. Der Fahrer selbst erlitt eine leichte Verletzung am Schienbein. Nach Eintreffen der verständigten Polizeibeamten war die Unfallursache sehr schnell geklärt. Ein bei dem Fahrer durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,92 Promille. Nach erfolgter Blutentnahme im Klinikum Lichtenfels stellten die Beamten den Führerschein des Mannes sicher. Da er sich nach seiner Entlassung im Klinikum auch noch aggressiv und uneinsichtig zeigte und einem durch die Beamten ausgesprochenem Platzverweis nicht nachkommen wollte, musste er schließlich in Gewahrsam genommen und im Haftraum der Polizei Lichtenfels ausgenüchtert werden. An den beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von insgesamt 3.000 Euro.Nur wenige Stunden später befuhr ein 24-jähriger Mann aus Lichtenfels mit seinem BMW die Theodor-Heuss-Straße und wollte nach rechts in die Viktor-von-Scheffel-Straße abbiegen. Dabei konnte er jedoch dem Kurvenverlauf nicht folgen und fuhr schließlich gegen ein dortiges Brückengeländer. Bei der anschließenden Unfallaufnahme stellten die Polizisten auch bei diesem Fahrer deutlichen Alkoholgeruch feststellen. Ein vor Ort durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 2,18 Promille. Nach erfolgter Blutentnahme im Klinikum Lichtenfels stellten die Beamten auch seinen Führerschein sicher. Der Gesamtschaden dieses Verkehrsunfalls beläuft sich auf etwa 8.000 Euro.