Polizeieinsatz im Krankenhaus: Bedrohung und Beleidigung, Körperverletzung und Widerstand

POL-MG: Polizeieinsatz im Krankenhaus: Bedrohung und Beleidigung, Körperverletzung und Widerstand
16.12.2019 – 14:07, Polizei Mönchengladbach, Mönchengladbach (ots)

Die Liste der Tatvorwürfe gegen einen 18-Jährigen aus Willich nach einem Vorfall im Krankenhaus Neuwerk ist lang: Bedrohung und Beleidigung, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Die Polizei war in der Nacht zum Samstag gegen 3 Uhr wegen eines renitenten Randalierers in der Notaufnahme in das Krankenhaus an der Dünner Straße gerufen worden. Vor Ort erfuhren die Polizeibeamten vom Krankenhaus-Personal, dass eine von ihnen behandelte männliche Person äußerst aggressiv auftrete und fortwährend die Rettungsassistenten und den Arzt beleidige. Ein Mitarbeiter des Krankenhauses hatte zudem einen Tritt in den Bauch einstecken müssen.

Auch gegenüber den Polizeibeamten wurde der junge Mann, der augenscheinlich unter Alkoholeinwirkung stand, sofort verbal ausfallend. Nachdem dem Randalierer zur Verhinderung von weiteren Straftaten die Ingewahrsamnahme angedroht worden war, versuchte er in Richtung eines Beamten zu treten. Der Randalierer konnte zu Boden gebracht und fixiert werden. Der Aufforderung, sich zu beruhigen, folgte er nicht. Als er ins Gewahrsam gebracht werden sollte, versuchte er mehrmals, sich loszureißen. Einem Polizeibeamten trat er gegen das Knie. Dadurch konnte er sich von dem Polizisten lösen, ehe der 18-Jährige erneut zu Boden gebracht wurde.

Die Serie von Beleidigungen ging weiter. Auch bei der angeordneten Entnahme einer Blutprobe kam es zu Widerstandshandlungen und Beleidigungen. Es folgten Drohungen.

Schließlich landete der 18-Jährige, der zuvor bereits polizeilich in Erscheinung getreten war, zur vollständigen Ausnüchterung und zur Verhinderung weiterer Straftaten im Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Mönchengladbach. In der Gewahrsamszelle ging es weiter mit Beleidigungen.

Leicht verletzt wurden in dieser Nacht drei Personen: der getretene Krankenhaus-Mitarbeiter und der getretene Polizist sowie der Beschuldigte, der sich eine Schürfwunde und ein Hämatom an der Stirn zuzog, als er zu Boden gebracht werden musste. (ds)

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