Silvester: Maßvoller und umsichtiger Umgang mit Alkohol und Feuerwerkskörpern

POL-LWL: Silvester: Maßvoller und umsichtiger Umgang mit Alkohol und Feuerwerkskörpern
30.12.2019 – 10:45, Polizeiinspektion Ludwigslust, Ludwigslust- Parchim (ots)

Wie in jedem Jahr, so stellt sich die Polizei nun auf den bevorstehenden Jahreswechsel ein und wird aufgrund der Erfahrungen zurückliegender Jahre wiederum mit verstärktem Personal zum Einsatz kommen. Leider kam es in der Silvesternacht des vergangenen Jahres landkreisweit zu mehreren Körperverletzungen, kleineren Bränden und Sachbeschädigungen, die neben der Polizei auch Rettungsdienste und die Feuerwehr auf den Plan riefen. Auslöser dieser Ereignisse war vielfach übermäßiger Alkoholgenuss bzw. unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerkskörpern. Im Zuge des vergangenen Jahreswechsels hat die Polizei landkreisweit neun Körperverletzungen registrieren müssen, die sich im Umfeld von Partys bzw. in der Häuslichkeit ereigneten. Mehrere beschädigte Briefkästen durch Böller musste die Polizei unter anderem in Parchim bilanzieren. In Grabow wurde zudem ein Zigarettenautomat durch Böller beschädigt. Derartige Handlungen werden als Sachbeschädigungen strafrechtlich verfolgt. Im Zusammenhang mit dem Zünden eines Böllers wurde in Wittenburg ein Mann am Auge verletzt. Zudem hat die Polizei in der Silvesternacht mehrere alkoholisierte Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. So wurden in Goldberg und nahe Ludwigslust bei Autofahrern Atemalkoholwerte von 1,17 bzw. 1,20 Promille gemessen.

Damit das neue Jahr nicht gleich mit unnötigen Problemen beginnt

Angesichts der nun bevorstehenden Silvesterfeierlichkeiten rät die Polizei, Streitigkeiten und Provokationen von vorn herein aus dem Wege zu gehen. Das gilt insbesondere bei Begegnungen auf Straßen und Plätzen bzw. bei öffentlichen Silvesterfeiern. Deshalb: Wo sich Streit und Ärger anbahnen könnten, lieber einen großen Bogen machen. Voraussetzung dafür ist allerdings ein maßvoller Umgang mit Alkohol, um sich in solchen Situationen selbst unter Kontrolle zu haben. Das gilt natürlich auch beim Umgang mit Feuerwerkskörpern, die nur am 31.Dezember und am 01. Januar gezündet werden dürfen (Feuerwerk der Klasse 2). Auch die schönste Silvesterfeier geht einmal vorbei: Aber, es sollte schon von vorn herein klar sein, wer das Auto nach Hause fährt! Im Zweifelsfall bitte keine Gefahr und kein Risiko eingehen und lieber ein Taxi rufen!

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