Tatverdächtiger setzt Straßenbaum mittels Böller in Brand

POL-NB: Tatverdächtiger setzt Straßenbaum mittels Böller in Brand
02.01.2020 – 09:51, Polizeiinspektion Neubrandenburg, Neustrelitz (ots)

Am Neujahrstag, dem 01.01.2020 gegen 18:10 Uhr teilte ein Zeuge der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg mit, dass in der Louisenstraße in Neustrelitz ein Straßenbaum durch Pyrotechnik in Brand gesetzt wurde.

Die Beamten des Polizeihauptreviers Neustrelitz haben daraufhin den Einsatzort überprüft und vor Ort eine Linde festgestellt, in welcher in einem hohlen Astloch starke Rauchentwicklung zu erkennen war. Den Beamten ist es gelungen die Glut durch mitgeführtes Wasser zu löschen, dennoch entstand Sachschaden an dem Baum, der auf ca. 500,-EUR geschätzt wird.

Durch Zeugenhinweise konnte wenig später ein 23-jähriger Tatverdächtiger ermittelt werden, der zuvor einen sogenannten Polenböller entzündet und diesen in dem besagten Baum platziert haben soll. Der Tatverdächtige wurde anschließend an seiner Wohnanschrift aufgesucht. Beim Öffnen der Wohnungstür konnten die Beamten starken Cannabisgeruch wahrnehmen. Bei einer anschließenden Durchsuchung stellten die Beamten größere Mengen Betäubungsmittel sowie Utensilien, die auf den Handel mit Betäubungsmittel hindeuten, sicher. Außerdem fanden die Beamten mehrere Feuerwerkskörper, die offenbar aus polnischer Produktion stammen und kein Prüfzeichen besitzen. Auch diese Gegenstände wurden sichergestellt.

Während der Durchsuchungsmaßnahmen kam es durch den alkoholisierten 23-Jährigen zu Widerstandhandlungen und Beleidigungen gegen die eingesetzten Polizeibeamten. Der Beschuldigte wurde in der weiteren Folge zu Boden gebracht, in Gewahrsam genommen und dem Polizeihauptrevier Neustrelitz zugeführt. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Beschuldigten einen Wert von 1,72 Promille.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wurde der Beschuldigte nach erfolgter Beschuldigtenvernehmung aus dem Gewahrsam entlassen. Die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerstand und Beleidigung wurden aufgenommen und dauern an.

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