Erfolg für die Ermittlungsgruppe „Park“ der Rosenheimer Kripo – Geschehen vom 8. September 2019 konnte aufgeklärt werden
11.02.2020, PP Oberbayern Süd
Erfolg für die Ermittlungsgruppe „Park“ der Rosenheimer Kripo - Geschehen vom 8. September 2019 konnte aufgeklärt werden
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Traunstein – Zweigstelle Rosenheim – und des Polizeipräsidiums Oberbayern SüdROSENHEIM. Aufgrund eines, zunächst als Vergewaltigung bekanntgewordenen Geschehens vom Sonntag, 8. September 2019 im Rosenheimer Riedergarten zum Nachteil einer damals 21-jährigen Frau wurde bei der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim die Ermittlungsgruppe (EG) Park eingerichtet. In enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, führte die EG Park intensive, umfangreiche Ermittlungen, die nun zum Abschluss gebracht werden konnten.
Das damals mutmaßliche Opfer war in den frühen Morgenstunden des Sonntag, 08. September 2019, von einem Zeugen in der Rosenheimer Innenstadt angetroffen und zur Polizeiinspektion Rosenheim gebracht worden. Aufgrund der ersten Einlassungen der Frau musste von einer erheblichen Sexualstraftat durch einen unbekannten, männlichen Täter ausgegangen werden.Deshalb wurde beim Fachkommissariat 1 der Kripo Rosenheim die EG „Park“ mit bis zu neun Mitarbeitern eingerichtet. Zur Auswertung der immens hohen Menge an Datenmaterial aus der Videoüberwachung in der Rosenheimer Innenstadt wurde die EG Park zeitweise zudem von bis zu 16 weiteren Mitarbeitern der Kripo Rosenheim sowie umliegender Polizeidienststellen unterstützt. Es wurde auch eine Befragung von ca. 120 Personen durchgeführt, welche sich damals als Betreiber oder deren Mitarbeiter von Fahrgeschäften, Imbissbuden, Schaustellern und anderen Gewerbetreibenden des Herbstfestes in Rosenheim aufhielten. Die Ermittlungen führten die EG Park schließlich zu einem jungen Mann aus dem Landkreis Rosenheim, der zunächst als dringend Tatverdächtiger geführt wurde. Der zusammenfassende Abgleich der intensiven, langwierigen Vernehmungen mit den gesicherten Spuren führte schließlich zu dem Ergebnis, dass durch das Geschehen in der Nacht vom 8. September 2019 in der Rosenheimer Innenstadt nicht von einer strafbaren Handlung zum Nachteil der Frau auszugehen ist.Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren mittlerweile eingestellt. Abschließend bleibt festzuhalten, dass es der EG Park beim Fachkommissariat 1 der Kripo Rosenheim in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft durch sehr zeit- und personalintensive Ermittlungen gelungen ist, die tatsächlich stattgefundenen Geschehnisse der Nacht vom 8. September 2019 aufzuklären.