KARNEVAL – Die fünfte Jahreszeit in Mittelhessen

POL-WE: KARNEVAL - Die fünfte Jahreszeit in Mittelhessen
20.02.2020 – 13:53, Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau, Friedberg (ots)

Faschingsdiscos, Prunksitzungen, Festumzüge und vielen anderen Aktivitäten - alles läuft auf Hochtouren. Der Karneval steuert unaufhaltsam seinem Höhepunkt entgegen.

Natürlich wird dabei nicht nur gefeiert, sondern auch getrunken! Jahr für Jahr appelliert die Polizei an die Autofahrer und kündigt verstärkte Kontrollen an und Jahr für Jahr ignorieren das einige karnevalistische Narren und setzen sich trotzdem berauscht ans Steuer. Sie "bezahlen" dann die fünfte Jahreszeit zumindest mit dem Führerscheinverlust, Punkten in der Verkehrssünderkartei und Geldstrafen. Manchmal sind die Folgen auch schlimmer, denn es kommt zu Unfällen und vielleicht sogar zu Personenschäden.

Soweit muss es nicht kommen! Karnevalsvereine unterstützen die Aktion BOB!

"Wer einen BOB hat, kommt sicher durch den Karneval!" - Die "Aktion BOB" des Polizeipräsidiums Mittelhessen ist ein Präventionsprojekt zur Verhinderung des Autofahrens unter Alkoholeinfluss. Viele mittelhessische Karnevalvereine unterstützen seit Jahren aktiv die Ziele der Aktion BOB, machen bei ihren Veranstaltungen darauf aufmerksam und rufen alle Närrinnen und Narrhalesen zu einem verantwortungsvollen und vorbildhaften Verhalten auf. Damit unterstützen die Vereine mustergültig den präventiven Gedanken der Aktion BOB und zeigen wie es geht: Viel feiern und gerne auch Alkohol genießen, aber trotzdem Verantwortung übernehmen! Das passt sehr wohl zusammen und funktioniert. Alkohol trinken oder Drogen konsumieren und Autofahren hingegen passt gar nicht!

Vorher an nachher denken!

Zahlreiche Autofahrer vergessen während der "fünften Jahreszeit", dass bereits eine geringe Menge Alkohol zur Fahruntüchtigkeit führen kann. Für Führerscheinneulinge während der zweijährigen Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt generell die Null-Promille-Grenze. Die "Folgen" fangen für alle anderen bereits bei 0,3 Promille an. Das ist der Fall, wenn man in einen Unfall verwickelt wird. Ob man den Unfall dabei selbst verursacht hat, ist dabei irrelevant. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Kommen Ausfallerscheinungen hinzu oder steigt der Promillewert, liegt sogar eine Straftat vor. Schon die Ordnungswidrigkeit wird beim erstmaligen Verstoß mit 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet. Mehrmalige Zuwiderhandlungen können bis zu 1500 Euro und drei Monate Fahrverbot zur Folge haben.

BOB? Wer oder was ist das eigentlich?

Der BOB ist derjenige, der nüchtern bleibt! Das ist der, der als Fahrer die Verantwortung übernimmt und der sich und seine Begleiter sicher nach Hause bringt. Der BOB ist Mann oder Frau und der BOB leistet bei vergleichsweise geringem Aufwand einen enormen und effektiven Beitrag zur Verkehrssicherheit. Mit einem BOB kommt jeder sicher durch die "tollen Tage". Wer keinen BOB hat, der sollte definitiv umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi. Das ist unter dem Strich allemal billiger als die Folgen, die sich durch Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ergeben.

Mit viel "Helau", aber ohne "Tatütata" - Tipps der Polizei: "Vor dem Feiern ausmachen wer heute der BOB ist, also wer keinen Alkohol trinkt und die Anderen nach Hause fährt."

Wenn kein BOB da ist..., dann:

   -	lassen Sie sich abholen 
   -	benutzen Sie ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel 

- steigen Sie niemals in ein Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol oder Drogeneinfluss steht! "Bedenken Sie am nächsten Morgen den Restalkohol und unterschätzen sie das nicht!".

Der Körper baut durchschnittlich nur etwa 0,1 Promille in der Stunde ab. "Nach reichlichem Alkoholgenuss sind Sie am nächsten Morgen noch nicht fahrtauglich!", so Polizeipräsident Bernd Paul.

Kein Freischein für Narren! "Ein Narr tatsächlich ist, wer feiert, trinkt und lacht, steigt dann ins Auto ein beschwipst und unbedacht! Kommt er in die Kontrolle rein, war´s das mit dem Führerschein!"

Kein Freischein an den tollen Tagen - Nicht am Steuer zum Narren machen! Schon jetzt kontrolliert die mittelhessische Polizei verstärkt. Mit der Altweiberfastnacht am Donnerstag, 19. Februar, beginnt die Hochphase der Karnevalszeit. Viele Narren werden feiern, sich aber hoffentlich nicht zum echten Narren machen, indem sie sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzen. Die Polizei ist definitiv keine Spaßbremse, aber bei Alkohol und Drogen am Steuer ist Schluss mit lustig! Es wird konsequent durchgegriffen und die Ordnungshüter ziehen betrunkene und berauschte Fahrer aus dem Verkehr! Alle wissen: Nur Narren steuern mit Promille ihre Pferdestärken...

"Wer fährt - trinkt keinen Alkohol und nimmt keine berauschenden Mittel zu sich!" "Wer danach handelt, kommt sicher durch die Fastnachtszeit, der riskiert Leben und Gesundheit weder für sich noch für andere Verkehrsteilnehmer und muss weder Führerscheinverlust noch sonstige zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen fürchten! Gleichzeitig leistet er einen ganz erheblichen Beitrag zu unser aller Verkehrssicherheit!", sagt Polizeipräsident Paul und wünscht in diesem Sinne allen Närrinnen und Narrhalesen eine tolle fünfte Jahreszeit.

Sabine Richter

Pressesprecherin

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