21.02.2020 – 08:20, Polizei Bonn, Bonn (ots)
Am Donnerstag (20.02.2020) feierten viele Tausend Jecken in Bonn und der Region den Auftakt des diesjährigen Straßenkarnevals (siehe dazu unsere Meldung vom 20.02.2020, 21:00 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/4526026).
Im Laufe des GroxDF;einsatzes wurden neun Personen in Gewahrsam genommen, die entweder betrunken waren, randaliert hatten oder einem der 94 ausgesprochenen Platzverweise nicht nachgekommen waren.
Bis zum späten Donnerstagabend fertigten die Beamten nach vorläufigen Erkenntnissen bislang 36 Strafanzeigen, davon zwanzig wegen Körperverletzungsdelikten. Unter anderem wurde ein 16-Jähriger ins Krankenhaus gebracht, der gegen 19:00 Uhr am Donnerbachweg in Bornheim-Kardorf gegen den Hinterkopf getreten worden sein soll. Die Ermittlungen zu dem Tatverdächtigen dauern an. Wie bereits berichtet, wurden auch Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, räuberischen Diebstahls, Sachbeschädigung oder Beleidigung aufgenommen.
Gegen 20:00 Uhr wurde eine junge Frau in einem Schnellrestaurant am Bertha-von-Suttner-Platz in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt. Aus einem nachfolgenden Handgemenge entwickelte sich eine Schlägerei auf offener Straße. Der 21-jährige Tatverdächtige, der bei Eintreffen der Polizei in Richtung Kennedybrücke davonlief, wurde gestellt und ins Polizeipräsidium gebracht. Gegen ihn wird nun wegen sexueller Belästigung ermittelt.
Wie angekündigt mussten Autofahrer mit mehr Polizeikontrollen rechnen. Sieben der insgesamt 35 kontrollierten Verkehrsteilnehmer hatten Alkohol getrunken (5) oder standen unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln (2). Sechs von ihnen wurden Blutproben entnommen, Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
Die in dieser vorläufigen Einsatzbilanz dargestellten Kriminalitätszahlen können sich noch verändern. Die Auflistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Bonner Polizei eingehen, beziehungsweise dass Delikte im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich ein Raub in einer Vernehmung als Diebstahl herausstellt. Eine abschließende Bewertung ist vielfach erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach weiteren Ermittlungen möglich.
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