200225-1-K/LEV Rosenmontag in Köln und Leverkusen – vorläufige Einsatzzahlen

POL-K: 200225-1-K/LEV Rosenmontag in Köln und Leverkusen - vorläufige Einsatzzahlen
25.02.2020 – 12:16, Polizei Köln, Köln (ots)

Im Zeitraum von Rosenmontag 6 Uhr bis Veilchendienstag 6 Uhr nahmen Polizisten 169 Anzeigen in Köln (Vorjahr: 261) und 27 Anzeigen in Leverkusen (Vorjahr: 31) auf. Im Erfassungszeitraum nahmen die Einsatzkräfte der Polizei Köln insgesamt 36 Menschen zur Gefahrenabwehr in Gewahrsam. 17 von ihnen hatten zuvor Platzverweise nicht befolgt.

Köln: In 54 Fällen laufen Ermittlungen nach Körperverletzungen (Vorjahr: 66) und in 16 Fällen nach Sachbeschädigungen (Vorjahr: 26). Ferner brachten Polizisten 9 Beleidigungen (Vorjahr: 14), 10 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (Vorjahr: 15), 6 Raubdelikte (Vorjahr: 4) und 3 Sexualdelikte (Vorjahr: 8) wegen sexueller Belästigung zur Anzeige gebracht. Polizisten nahmen gegen 15 Uhr am Quatermarkt einen Deutschen (31) vorläufig fest, der kurz zuvor eine Jugendliche (14) unsittlich berührt haben soll. Er muss sich jetzt in einem Ermittlungsverfahren verantworten. Insgesamt leiteten die Einsatzkräfte 10 Ermittlungsverfahren wegen Taschendiebstahls ein (Vorjahr: 41). Gegen 15 Uhr nahmen Polizisten am Ebertplatz zwei Männer (16, 28) fest, die zuvor ein Smartphone gestohlen haben sollen. Sie müssen sich jetzt in einem Ermittlungsverfahren verantworten.

Leverkusen: Polizisten nahmen in 7 Fällen Ermittlungen nach Körperverletzungen (Vorjahr: 10) auf. Zudem wurde eine Anzeige wegen Sachbeschädigungen (Vorjahr: 3) erstattet. Polizisten nahmen eine Anzeige wegen Taschendiebstahls (Vorjahr: 2) und eine wegen Raubes (Vorjahr: 0) auf. Zudem wurde ein Fall von sexueller Belästigung (Vorjahr: 0) angezeigt.

Die in dieser Tagesbilanz dargestellten Kriminalitätszahlen können sich noch verändern und haben nicht alle einen karnevalistischen Bezug. Die Auflistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Polizei Köln eingehen, beziehungsweise dass Delikte im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich ein Raub in einer Vernehmung als Diebstahl herausstellt. Eine abschließende Bewertung ist vielfach erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach weiteren Ermittlungen möglich. (he)

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