Polizei kontrolliert im Kasseler Osten und Kaufungen: Zivilstreife stoppt Autofahrer unter Drogeneinfluss

POL-KS: Polizei kontrolliert im Kasseler Osten und Kaufungen: Zivilstreife stoppt Autofahrer unter Drogeneinfluss
04.03.2020 – 11:50, Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel, Kassel (ots)

Kassel/ Kaufungen (Landkreis Kassel):

Zivile und uniformierte Streifen des Polizeireviers Ost waren am gestrigen Dienstag im Kasseler Osten sowie Kaufungen unterwegs und hatten bei ihren mobilen Kontrollen neben der Verkehrssicherheit auch die Kriminalitätsbekämpfung im Blick. In der Zeit zwischen 14:30 und 23:00 Uhr kontrollierten sie 47 Personen, die in 39 angehaltenen Fahrzeugen oder zu Fuß überprüft wurden. Insgesamt führten die Polizisten drei Atemalkoholtests bei Autofahrern durch, die ihre Fahrt danach ohne Beanstandungen fortsetzen durften. Neben drei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz stellten die Kontrollierenden auch elf Ordnungswidrigkeiten fest.

Gegen 17:40 Uhr stoppte eine Zivilstreife in der Nürnberger Straße einen Ford. Wie die Polizisten feststellten, stand der 27-jährige Autofahrer aus Kassel offenbar unter Drogeneinfluss, weshalb er die Beamten auf das Revier begleiten musste. Dort entnahm ein Arzt dem Fordfahrer eine Blutprobe. Eine Durchsuchung des Kasselers förderte zusätzlich einen sogenannten "Marihuana-Crusher" mit Drogenresten zutage, den die Polizisten sicherstellten. Gegen den 27-Jährigen leiteten sie Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und "Trunkenheit im Verkehr" ein.

Auch ein 21 Jahre alter Mann aus Kassel, den eine Zivilstreife in der Wißmannstraße in Kassel kontrollierte, und ein 17-Jährigen aus Kaufungen, der in seinem Wohnort einer Kontrolle unterzogen wurde, hatten eine geringe Menge Cannabis dabei. Beide müssen sich nun wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. Die Drogen stellten die Polizeibeamten sicher.

Wegen der elf festgestellten Ordnungswidrigkeiten von Verkehrsteilnehmern, wie Verstöße gegen die Anschnallpflicht, wurde von den Polizisten des Reviers Ost ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro erhoben oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

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