Empfindlicher Schlag gegen Drogenszene – Drei Täter in U-Haft –
05.03.2020, PP Oberbayern Süd
Empfindlicher Schlag gegen Drogenszene - Drei Täter in U-Haft -
WEILHEIM I. OBB / MURNAU AM STAFFELSEE, LKR. GARMISCH-PARTENKIRCHEN. Gegen die Drogenszene in und um Murnau am Staffelsee gelang kürzlich der Kriminalpolizeistation Garmisch-Partenkirchen ein empfindlicher Schlag. Drei männliche Täter im Alter von 16, 18 und 34 Jahren werden verdächtigt, an einem schwunghaften Drogenhandel beteiligt gewesen zu sein und sitzen deshalb in Untersuchungshaft.
Nach den Erkenntnissen der Ermittler bestand der Verdacht, dass ein 16-Jähriger als Verkäufer von Betäubungsmitteln im Raum Murnau auftrat, die ihm der 34-jährige Weilheimer zuvor zum Verkauf überlassen hatte.Am vergangenen Montag, 02.03.2020, wurde der 16-Jährige in Begleitung eines, ebenfalls aus Murnau stammenden 18-Jährigen im Rahmen der Ermittlungen in Starnberg kontrolliert. Dabei wurde im Pkw des 18-Jährigen eine große Menge Marihuana sichergestellt. Aufgrund weiterer Erkenntnisse wurde der Drahtzieher der Drogengeschäfte, der 34-jährige Mann aus Weilheim, festgenommen.
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung stießen die Ermittler auf weitere Betäubungsmittel, unter anderem auf über 400 Gramm Amfetamin. Außerdem wurde ein weiterer 31-jähriger Mann angetroffen, der seine viermonatige Haftstrafe wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz noch nicht angetreten hatte und deshalb mit einem Haftbefehl gesucht wurde.Die Männer im Alter von 34 und 18 Jahren sowie der 16-jährige Jugendliche wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt, der gegen alle Haftbefehl erließ. Der 31-jährige mit Haftbefehl gesuchte Mann wurde zur Verbüßung seiner Haftstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Kriminalpolizeistation Garmisch-Partenkirchen ermittelt nun in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft München II wegen mehrerer Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, für die teilweise eine Strafandrohung von mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe gesetzlich verankert ist.