Schließung einer Lebensmittelproduktionsstätte wegen nicht auszuschließender Gesundheitsgefährdung

Schließung einer Lebensmittelproduktionsstätte wegen nicht auszuschließender Gesundheitsgefährdung
Polizeimeldung vom 05.03.2020
Neukölln
Gemeinsame Meldung der Polizei Berlin und Bezirksamt Neukölln
Nr. 0561

Gestern Vormittag kam es zu einem Verbundeinsatz mehrerer Behörden in der Produktionsstätte eines Lieferanten für Brot- und Backwaren in Neukölln, der eine Schließung derer zu Folge hatte. In der Zeit zwischen 9 und 13 Uhr überprüften Polizeikräfte eines Fachkommissariats für Gewerbedelikte beim Landeskriminalamt Berlin, Mitarbeitende des Bezirksamts Pankow, der Handwerkskammer Berlin und des Landesamts für Arbeits-, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin den Betrieb in gewerbe-, lebensmittel-, handwerks- und arbeitsschutzrechtlicher Hinsicht. Die Produktionsstätte wies erhebliche hygienische Mängel auf, sodass eine Gesundheitsgefährdung für Verbrauchende nicht ausgeschlossen werden konnte. Zudem stellten die eingesetzten Kräfte bauliche und arbeitsschutzrechtliche Missstände fest. Der Betrieb wurde in Amtshilfe für das Bezirksamt Neukölln und das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt geschlossen. Es erfolgte eine Untersagung der weiteren Produktion sowie das Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Der Betreib belieferte unter anderem mehrere Großverbrauchende mit Lebensmitteln. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Gegen den Betrieb wurde durch die Lebensmittelaufsichtsbehörde Neukölln zuletzt im November 2019 Strafanzeige gestellt und im Februar 2020 ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet, um die vorhandenen Missstände abzustellen. Der Betrieb ist den Auflagen nicht ausreichend nachgekommen.