05.04.2020 – 09:27, Polizei Salzgitter, Peine (ots)
Im Bereich des Landkreises Peine kam es am gestrigen Samstag zu diversen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. In insgesamt 17 Fällen wurde gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Peine bzw. die neue Landesverordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte verstoßen. Neben Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden auch Platzverweise ausgesprochen. Zwei unbelehrbare Personen befolgten diese nicht und mussten in Gewahrsam genommen werden.
An den wiedereröffneten Baumärkten stellte sich die Situation aus polizeilicher Sicht als recht entspannt dar. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit des Einkaufs in den Baumärkten, verhielten sie dabei aber zumeist sehr diszipliniert, was u.a. das Abstandsgebot in der Öffentlichkeit betrifft.
Verkehrsunfall in Vechelde
Am 04.04.20, gegen 21:20 Uhr, befuhr ein 49jähriger ungarischer Staatsangehöriger mit einem Kleintransporter die L475 aus Vechelde kommend in Richtung Köchingen. Aus zunächst ungeklärter Ursache kam er nach links in den Gegenverkehr und touchierte hier den Außenspiegel eines entgegenkommenden Kleintransporters aus dem Kyffhäuserkreis. Dieser wurde von einem 32jährigen polnischen Staatsangehörigen geführt. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt allerdings fort, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Der Geschädigte wendete seinen Transporter und verfolgte den Verursacher zu dessen derzeitiger Wohnunterkunft in Alvesse. Die zwischenzeitlich verständigte Polizei konnte den Unfallverursacher dort antreffen. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und zudem stark alkoholisiert war. Zur Feststellung der genauen Alkoholbeeinflussung wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft musste er zudem eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung und Unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.
An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 2000 Euro.
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