08.04.2020 – 13:28, Polizeiinspektion Stade, Stade (ots)
1. Einbrecher dringt in Steinkirchener Schule ein
In der Zeit zwischen Montagnachmittag, 15:45 h und Dienstagmorgen, 08:40 h ist ein bisher unbekannter Einbrecher in Steinkirchen in der Straße "Striep" nach dem Aufhebeln eines Fensters in das dahinterliegende Klassenzimmer eingestiegen und hat einen Laptop entwendet.
Mit der Beute konnte der Täter dann in unbekannte Richtung flüchten.
Der angerichtete Schaden wird auf mehrere hundert Euro geschätzt.
Hinweise bitte an die Polizeistation Steinkirchen unter der Rufnummer 04142-898130
2. Ernst der Lage unterschätzt - Polizei muss gegen in Gruppen feiernde und Sport treibende, junge Leute vorgehen
Einige junge Leute scheinen den Ernst der Lage in der derzeitigen Corona-Lage noch immer nicht Ernst zu nehmen und zu unterschätzen.
So haben Beamte am gestrigen Dienstagabend in Harsefeld auf dem Sportplatz der Grundschule "Am Feldbusch" eine achtköpfige Gruppe junger Männer im Alter von 15 bis 21 Jahren angetroffen, die dort Basketball spielten und erst nach Aufforderung das Spiel einstellten und sich entfernten.
Am Nachmittag wurden im Brakenweg in Harsefeld zwei Familien auf der dortigen Skateranlage angetroffen und auch diese verließen erst nach der Belehrung durch die Polizei den Ort.
In der Bungenstraße in Stade musste die Polizei eine Party in einer Wohnung auflösen und die nicht dort wohnenden Leute im Alter zwischen 17 und 27 Jahren nach Hause schicken.
In Nottensdorf an dem dortigen Baggersee wurden gegen 21:00 h acht junge Leute im Alter zwischen 20 und 26 Jahren angetroffen, die dort mit Alkohol und lauter Musik feierten.
Hier wurden gegen jeden Teilnehmer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Anschließend entfernten sich alle Betroffenen freiwillig.
Die Polizei weißt in diesem Zusammenhang nochmal darauf hin, dass Partys und Feierlichkeiten grundsätzlich nicht erlaubt sind und dass in der Öffentlichkeit Zusammenkünfte und Ansammlungen von Gruppen über zwei Personen, die nicht zu einer Familie oder einem Hausstand gehören, nicht zulässig sind.
3. Ostern 2020 mit Corona - was man darf und was nicht! - Pressemitteilung des Landkreises Stade
Ostern steht vor der Tür und die Wetterprognose sagt strahlenden Sonnenschein voraus. Normalerweise locken die Sonnenstrahlen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nach draußen zum Osterspaziergang oder zum Sonnenbaden an den Stränden der Elbe.
Landrat Roesberg bittet aber alle, die aktuellen Einschränkungen zum Betreten der Deiche und Strände zu beachten. Auch Sportboothäfen und deren Slip-Anlagen sind von den Sperrungen betroffen. "Mit der strikten Beachtung aller Auflagen trägt jeder zum Schutz der Bevölkerung bei und leistet darüber hinaus einen Beitrag, dass die Maßnahmen zügig wirken können" so Roesberg.
Während der Aufenthalt an den Stränden sowie den dazugehörigen Parkplätzen tabu ist und das Betreten der Deiche und Deichvereidigungswege zu touristischen Ausflügen verboten ist, dürfen die übrigen Wege noch betreten werden. Dabei ist aber darauf zu achten, dass der Spaziergang maximal zu zweit gemacht wird. Ausnahmen hiervon bilden nur Familien innerhalb eines Hausstandes.
Nicht von den Verboten betroffen ist zum Beispiel das Angeln oder Wassersport, sofern man es alleine oder maximal zu zweit unter Beachtung des Mindestabstandes macht und man hierfür keinen Sportboothafen nutzen muss. Auch eine Spritztour mit dem Fahrrad oder Motorrad ist grundsätzlich erlaubt, sofern man sich nicht zu gemeinsamen Fahrten in größerer Runde als zu zweit verabredet. Und natürlich dürfen Sie weiter mit Ihrem Hund Gassi gehen. Abgesagt sind zu Ostern alle Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen. Die Kirchen halten jedoch ihre Türen geöffnet und bieten die Möglichkeit, einzeln für einige Zeit die Stille zu suchen.
Wer Kinder hat, darf natürlich im eigenen Garten die Ostereier verstecken. Garten- und Grillpartys mit Freunden und Nachbarn sind dagegen untersagt. Ebenso dürfen in diesem Jahr keine öffentlichen oder privaten Osterfeuer abgebrannt werden.
"Auch, wenn es gerade zu Ostern schwerfällt", so Landrat Roesberg, "Menschen, die in Heimen leben, sollten aus Infektionsschutzgründen auf keinen Fall zum Kurzurlaub nach Hause geholt werden. Gerade die Gruppe der älteren Menschen gilt es in besonderer Weise zu schützen."
Wer wissen möchte, was man an den Ostertagen darf und was nicht, kann das Corona-Bürgertelefon des Landkreises Stade unter 12-3456 anrufen oder die FAQ's auf der Homepage des Landkreises Stade anschauen.
4. Autofahrer verursacht Unfall beim Ausparken - Polizei sucht Verursacher und Zeugen
Am heutigen Vormittag gegen 10:30 h kam es in Stade auf dem Parkplatz des Marktkauf Einkaufsmarktes im Drosselstieg zu einem Verkehrsunfall, für den die Polizei nun den Verursacher und eine wichtige Zeugin sucht.
Der bisher unbekannte Fahrer eines hellen Skoda mit BRV-Kennzeichen hatte beim Ausparken einen neben ihm abgestellten VW-Lupo touchiert und beschädigt, sich aber nicht weiter um die Schadenregulierung gekümmert. Gegen ihn wird nun wegen Unfallflucht ermittelt.
Eine Zeugin hatte den Unfall beobachtet und über die Info die Geschädigte informieren lassen, dabei aber leider ihre Personalien nicht hinterlassen.
Die Polizei bitte diese sowie weitere mögliche Zeugen nun, sich unter der Rufnummer 04141-102215 zu melden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach@polizei.niedersachsen.de