Pressebericht vom 27.04.2020
27.04.2020, PP München
Pressebericht vom 27.04.2020
Inhalt:590. Einsätze der Münchner Polizei im Kontext mit der Corona-Pandemie591. Zusammenstoß zwischen Pkw und Fußgänger; eine Person verletzt – Berg am Laim 592. Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Drogeneinwirkung – Bogenhausen
ar">590. Einsätze der Münchner Polizei im Kontext mit der Corona-Pandemie Im Zeitraum von Sonntag, 26.04.2020, 06:00 Uhr, bis Montag, 27.04.2020, 06:00 Uhr, gab es eine Vielzahl von Kontrollen und Einsätzen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München (sowohl Stadt und Landkreis München), um die Einhaltung der Regelungen der aktuellen Verordnungen zu überprüfen. Über 5.300 Kontrollen wurden in diesem Zeitraum durchgeführt. Dabei wurden 169 Verstöße angezeigt, von denen 165 die Ausgangsbeschränkung betrafen.Am Montag, 27.04.2020, gegen 01:55 Uhr, bemerkten Beamte der Polizeiinspektion 43 (Olympiapark) mehrere Personen, die sich im Bereich der Petra-Kelly-Straße und Georg-Birk-Straße in Schwabing aufhielten. Sie hielten die Mindestabstände nicht ein und die Beamten hatten den Verdacht, dass ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung vorliegen könnte. Die Personen (alle mit verschiedenen Wohnsitzen in München, 18-20 Jahre alt) wurden kontrolliert und es stellte sich heraus, dass sie zusammen umherliefen, dabei Alkohol tranken und nicht die Mindestabstände einhielten. Dazu hatten sie keine triftigen Gründe ihre Wohnungen zu verlassen. Die fünf Münchner erhielten Platzverweise und sie wurden wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.
591. Zusammenstoß zwischen Pkw und Fußgänger; eine Person verletzt – Berg am Laim Am Sonntag, 26.04.2020, gegen 18:10 Uhr, parkte ein 24-jähriger Münchner mit seinem Citroen Pkw in der Berg-am-Laim-Straße aus und befuhr diese rückwärts in östliche Fahrtrichtung. Zum gleichen Zeitpunkt betrat ein 68-jähriger Münchner Fußgänger die Berg-am-Laim-Straße, die der Citroen-Fahrer rückwärts befuhr. Daraufhin stieß der Pkw mit dem 68-jährigen Fußgänger zusammen, so dass dieser nach dem Aufprall auf die Straße fiel. Dadurch verletzte sich der 68-Jähriger und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme kam es zu keinen Verkehrsstörungen. Die Ermittlungen hat die Münchner Verkehrspolizei übernommen. Der 24-Jährige wurde wegen einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr angezeigt.
592. Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Drogeneinwirkung – Bogenhausen Von Freitag, 24.04.2020, 05:00 Uhr, bis Montag, 27.04.2020, 05:00, kontrollierten die Beamten der Münchner Polizei viele Fahrer von Kraftfahrzeugen. Bei diesen Kontrollen wurden 49 Verstöße angezeigt. Bei den Verstößen handelte es sich um Fälle bei denen die Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen standen. Dazu wurden Fahrten festgestellt, bei denen die verantwortlichen Fahrer keine gültigen Fahrererlaubnisse hatten. In vier Fällen stellten die Beamten betrunkene Personen fest, die im Begriff waren mit ihren Kraftfahrzeugen loszufahren. In allen diesen Fällen konnten diese Fahrten verhindert werden und die Schlüssel wurden den Fahrern abgenommen und auf Polizeiinspektionen hinterlegt. 1. Fall: Am Samstag, 25.04.2020, gegen 22.50 Uhr, wurde ein 16-jähriger Münchner auf einem Yamaha, Kleinkraftrad auf der Vollmannstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten fest, dass der 16-Jährige ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest ergab ein positives Ergebnis. Dazu war das Fahrzeug nicht versichert. Der 16-jährige Münchner wurde zur Blutentnahme in das Institut für Rechtsmedizin gebracht. Der Schlüssel vom Kleinkraftrad wurde durch die Beamten sichergestellt. Nach Beendigung aller Maßnahmen wurde der 16-Jährige entlassen. Er wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Fahrt unter Drogeneinwirkung und einem Verstoß gegen die Versicherungspflicht angezeigt. 2. Fall: Am Freitag, 24.04.2020, gegen 23:10 Uhr, wurde ein 25-jähriger Münchner mit seinem Golf Pkw im Admiralbogen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dieser Kontrolle zeigte der 25-Jährige drogentypische Auffälligkeiten. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest ergab ein positives Ergebnis. Bei einem Abgleich der Führerscheindaten mit dem polizeilichen Datenbestand kam heraus, dass der 25-Jährige zudem ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Die Beamten unterbanden demnach die Weiterfahrt und stellten den Autoschlüssel sicher. Er wurde zur Blutentnahme in das Institut für Rechtsmedizin mitgenommen und nach Beendigung aller Maßnahmen von dort aus entlassen. Der 25-Jährige wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Fahrt unter Drogeneinwirkung angezeigt.