28.04.2020 – 11:50, Polizei Dortmund, Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0446
Handel oder Eigenbedarf? In einem Marihuana-Fall ermittelt die Polizei seit gestern Nachmittag (27. April), um dies beweissicher zu klären.
Zeugen hatten um 16:14 Uhr die Polizei wegen des verdächtigen Betäubungsmittelgeruchs alarmiert. Aus einer Dachgeschosswohnung in der Ofenstraße stellten auch die Polizeibeamten kurz nach der Alarmierung den typischen, beschriebenen Geruch fest. Auf Klingeln und Klopfen öffnete eine 36-jährige Frau die Tür. Hinter ihr erblickten die Polizeibeamten ein typisches Druckverschlusstütchen mit vermutlichem Cannabis auf einem Tisch. Einer sofortigen Wohnungsdurchsuchung stimmte die Frau zu. Die Polizeibeamten fanden größere Mengen an Cannabis sowie dealertypische Verkaufsutensilien verteilt auf mehrere Plastiktüten und stellten sie sicher.
Die 36-Jährige nahmen die Beamten vorläufig fest. Nun gilt es zu klären, ob es sich bei der sichergestellten Menge an Marihuana tatsächlich um den von der Frau genannten Eigenbedarf oder aber um Dealerware handelt. Bei einem Gewicht von ca. 1 kg und einem Marktwert von mehreren tausend Euro liegt zumindest der Verdacht sehr nahe, dass von der Frau ein Handel mit Betäubungsmitteln betrieben worden sein könnte.
Nach einem Aufenthalt im Polizeigewahrsam und ihrer Vernehmung wurde die Frau aus dem Gewahrsam entlassen. Besondere Gründe für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor. Die Tatverdächtige erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln.
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