Polizei ist weiterhin präsent

POL-VER: Polizei ist weiterhin präsent
30.04.2020 – 12:19, Polizeiinspektion Verden / Osterholz, Landkreis Osterholz u. Landkreis Verden (ots)

Auch in den vergangenen Tagen war die Polizei in den Landkreisen Verden und Osterholz präsent und hat die Einhaltung der Regelungen zur Beschränkung sozialer Kontakte kontrolliert. Hierbei trafen die Beamtinnen und Beamten weiterhin auf viel Verständnis. Allerdings wurden auch Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und Platzverweise ausgesprochen.

Erneut wurden Personen im Bereich von Sportplätzen angetroffen. So wurden am vergangenen Donnerstag zwei Jugendliche von einem Schulsportplatz in Verden verwiesen und am Samstag zudem sechs Kinder von einem Sportplatz in Lilienthal. Auch am Sonntag wurden Personen auf einem Sportplatz in Osterholz-Scharmbeck kontrolliert und am Montag eine Mutter mit zwei Kindern im Bereich eines Spielplatzes in Verden. Am Montag wurden in Osterholz-Scharmbeck ebenso fünf Personen auf einem Schulgelände kontrolliert. Am Mittwoch sprachen Polizistinnen und Polizisten zudem acht Personen in Schwanewede einen Platzverweis aus und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, weil sich die Gruppe auf einem Sportplatz zum Fußballspielen getroffen hatte.

Darüber hinaus sorgte das meist gute Wetter dafür, dass sich viele Personen an der frischen Luft aufhielten und sich beispielsweise in Parks trafen. Am Donnerstag wurden zum Beispiel drei Personen in einem Park in Verden angetroffen, die sich nicht an den Mindestabstand bzw. die Personenbegrenzung in der Öffentlichkeit hielten. In Osterholz-Scharmbeck wurden ebenfalls am 23. April vier Personen im Alter von 17 Jahren gemeinsam auf einer Bank sitzend kontrolliert. Zwei Familien, die in Thedinghausen zelten wollten, mussten ebenso auf die aktuellen Regelungen hingewiesen werden. Außerdem wurden am Samstag fünf Jugendliche in Thedinghausen sowie sechs Jugendliche in Achim gemeinsam angetroffen. In beiden Fällen löste sich die Gruppe nach einer Aufforderung umgehend auf und die Personen verließen getrennt die Örtlichkeiten. Weiterhin wurde am Samstag in Thedinghausen eine Gartenparty mit zwölf Personen durch die Polizei aufgelöst und den Gästen ein Platzverweis ausgesprochen. Am Montag kontrollierte die Polizei in Verden erneut fünf Personen, die gemeinsam auf einer Bank saßen und den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhielten. Dies war in Montag auch bei drei Jugendlichen in Oyten-Bassen der Fall.

Uneinsichtig zeigten sich vier Personen im Alter zwischen 33 und 38 Jahren am Samstag. Die Vier saßen gemeinsam auf einer Bank im Stadtwald in Verden und konsumierten Alkohol. Hierbei belästigten sie mindestens eine Passantin. Auch nach der Aufforderung der Polizei wurde der Mindestabstand zunächst nicht eingehalten und ein Polizist beleidigt. Neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen einen Mann daraufhin ein Strafverfahren eingeleitet. Außerdem wurden den Personen Platzverweise ausgesprochen (wir berichteten am 26.04.2020).

Die Einleitung eines Strafverfahrens zog zudem das Verhalten einer 64-Jährigen am Montag in Osterholz-Scharmbeck nach sich. Die Frau trat nach bisherigen Ermittlungen mehrfach auf einen 34-jährigen Angestellten eines Getränkemarktes ein und schlug diesem eine leere PET-Kiste auf den Kopf, nachdem der Mann sie darauf hingewiesen hatte, dass sie vor Betreten des Geschäftes einen Einkaufswagen nehmen müsse. Der Mann blieb unverletzt (wir berichteten am 28.04.2020).

Darüber hinaus meldeten zwei Fußgängerinnen am vergangenen Samstag der Polizei in Verden, dass sie von zwei bislang unbekannten Fahrradfahrern angehustet wurden, als diese an den Frauen vorbeigefahren sind. Im Anschluss setzten die Radfahrer ihre Fahrt fort.

Die Polizei möchte erneut darauf hinweisen, dass die Begrenzung der Personenanzahl auch beim Autofahren oder bei Radtouren gilt. Am Samstag wurden zum Beispiel drei Personen in einem Auto kontrolliert, die nicht einem gemeinsamen Haushalt angehörten. Gegen sie wurden nun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hat keine Auswirkungen auf die Einhaltung der Personenbegrenzung.

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