Große Gruppen auf Fahrradtour, Bierwagen und Grillevents, vielerorts auch Fußgruppen mit Bollerwagen - das gängige Bild vergangener "Vatertage" am Himmelfahrtstag wird in diesem Jahr anders aussehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie geben der Landkreis Osterholz und die Polizeiinspektion Verden/Osterholz Hinweise für die bevorstehenden Feiertage an Himmelfahrt und Pfingsten.
Feiertags- und Wochenend-Ausflüge mit dem Fahrrad oder zu Fuß sind auch zu Coronazeiten erlaubt. Zeit an der frischen Luft tut gut. Allerdings gelten nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes klare Regelungen: So dürfen sich in der Öffentlichkeit nur Angehörige sowie Personen zweier Hausstände miteinander zu gemeinsamen Unternehmungen treffen. Größere Ansammlungen zu Vatertagsfeiern sowie feiernde Freundescliquen, die mit Fahrrad oder Bollerwagen ausgestattet sind, sind aus Gründen des Infektionsschutzes hingegen in diesem Jahr tabu. Die Missachtung der Personenbeschränkung kostet ein Bußgeld von mindestens 200 Euro pro Person.
Erlaubt ist in Niedersachsen seit dem 11. Mai auch wieder der Besuch von Gastronomiebetrieben wie Restaurants, Gaststätten und Cafés. Wer auf seinem Himmelfahrtsfamilienausflug oder an Pfingsten dorthin einkehren möchte, kann dies unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gerne tun. Aber auch hier gelten besondere Regelungen. Beispielsweise müssen Personen vor Ort ihre Kontaktdaten hinterlassen. Kneipen und Bars bleiben weiterhin geschlossen.
"Abstandhalten bleibt die wichtigste Maßnahme zum Schutz vor einer Coronavirus-Infektion", betonen Landkreis und Polizei und bitten die Bevölkerung um ein rücksichtsvolles Miteinander gerade zu den Feiertagen. Es sollte immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Die eigenen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, sei nach wie vor ebenfalls wichtig.
Die Polizei werde im Landkreis präsent sein und die Einhaltung der Corona-Regelungen kontrollieren, kündigt die Polizeiinspektion Verden/Osterholz an. Dabei habe man vor allem auch den Konsum von Alkohol durch Minderjährige im Blick. Die Polizei weist mit Blick auf die Feiertage zudem darauf hin, dass die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie die Grenzwerte für den Alkoholkonsum im Straßenverkehr auch auf dem Fahrrad, Pedelec oder E-Bike gelten.
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