„Vatertag“ ohne Freundescliquenausflug und Party Landkreis Verden und Polizei geben Hinweise zum „Vatertag“

Große Gruppen auf Fahrradtour, Bierwagen und Grillevents, vielerorts auch Fußgruppen mit Bollerwagen - das gängige Bild vergangener "Vatertage" am Himmelfahrtstag wird in diesem Jahr anders aussehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie geben der Landkreis Verden und die Polizeiinspektion Verden/Osterholz Hinweise für die bevorstehenden Feiertage an Himmelfahrt und Pfingsten.

Feiertags- und Wochenend-Ausflüge mit dem Fahrrad oder zu Fuß seien auch zu Coronazeiten erlaubt, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises und der Polizei. Allerdings gelten nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes klare Regelungen. So darf sich in der Öffentlichkeit eine Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, zu gemeinsamen Unternehmungen treffen. Größere Ansammlungen zu Vatertagsfeiern sowie umherlaufende feiernde Freundescliquen seien aus Gründen des Infektionsschutzes hingegen tabu. Die Missachtung der Personenbeschränkung kann ein Bußgeld von 200 bis 400 Euro pro Person zur Folge haben.

Erlaubt ist in Niedersachsen seit dem 11. Mai auch wieder der Besuch von Gastronomiebetrieben wie Restaurants, Gaststätten und Cafés. Wer auf seinem Himmelfahrtsfamilienausflug einkehren möchte, kann dies unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln tun, muss allerdings vor Ort seine Kontaktdaten hinterlassen. Kneipen und Bars aber bleiben weiterhin geschlossen.

"Abstandhalten bleibt die mit Abstand wichtigste Maßnahme zum Schutz vor einer Coronavirus-Infektion", betonen Landkreis und Polizei und bitten die Bevölkerung um ein rücksichtsvolles Miteinander gerade zu den Feiertagen und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Die eigenen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, sei nach wie vor die oberste Prämisse.

Die Polizei werde im Landkreis präsent sein und die Einhaltung der Corona-Regelungen kontrollieren, kündigt die Polizeiinspektion Verden/Osterholz an. Dabei habe man vor allem auch den Konsum von Alkohol durch Minderjährige im Blick.

Die Polizei weist mit Blick auf die Feiertage zudem darauf hin, dass die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie die Grenzwerte für den Alkoholkonsum im Straßenverkehr gelten, auch auf dem Fahrrad, Pedelec oder E-Bike.

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