Verhaftung und Ingewahrsamnahme nach Trinkgelage einer zehnköpfigen Personengruppe vor dem Hamburger Hauptbahnhof

Eine zehnköpfige Personengruppe hatte sich direkt vor einem der Eingänge des Hamburger Hauptbahnhofs niedergelassen, hinderte somit Reisende am Betreten und Verlassen des Gebäudes und bepöbelte diese. Bundespolizisten kontrollierten die Personen. Ein Mann wurde mit europäischen Haftbefehl gesucht und verhaftet, ein weiter kam dem im Rahmen der Kontrolle erteilten Platzverweis nicht nach und verbrachte daher die Nacht im Gewahrsam. Ferner bestanden insgesamt acht staatsanwaltschaftliche Fahndungsnotierungen gegen die Personen.

Am 15.05.2020 gegen 22:30 Uhr wurden Beamte der Hamburger Bundespolizei auf eine zehnköpfige Personengruppe aufmerksam. Diese saß vor dem Eingang des Hamburger Hauptbahnhofs (Kirchenallee). Reisende konnten den Bahnhof nicht mehr ungehindert betreten oder verlassen, ferner wurden diese aus der Gruppe heraus angepöbelt.

Die Bundespolizisten überprüften die Ansammlung.

Ein 49-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger wurde mit europäischem Haftbefehl nach Zuhälterei gesucht, er wurde verhaftet und dem Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof zugeführt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,4 Promille. Er wurde anschließend in eine Hamburger Haftanstalt überstellt.

Die Überprüfung der restlichen Personengruppe ergab insgesamt acht Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Ermittlung derer Aufenthaltsorte, unter anderem wegen Bandendiebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Verkehrsunfallflucht und Betrugs.

Ihnen wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ein Platzverweis für die Örtlichkeit des Hauptbahnhofs erteilt.

Ein 27-jähriger polnischer Staatsangehöriger, der zuvor als Teil der Personengruppe kontrolliert worden war, schien diesem Platzverweis offensichtlich nicht nachgekommen zu sein, denn er wurde einige Zeit später während eines Streifengangs zweier Diensthundführer der Bundespolizei mit deren Diensthunden erneut im Hamburger Hauptbahnhof angetroffen. Daraufhin wurde er u.a. wegen seiner erheblichen Alkoholisierung von ca. 2,2 Promille dem Gewahrsam zugeführt und verbrachte die Nacht in der Zelle.

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