Nicht angemeldete Versammlung vor Staatskanzlei in Schwerin

Am 19.05.2020 gegen 19:00 Uhr meldete sich ein 38-Jähriger Deutscher 
telefonisch bei der Polizei in Schwerin und gab an, dass er sich vor 
der Staatskanzlei befinden würde und eine Versammlung abhalten 
möchte, um auf die aus seiner Sicht bestehenden Missstände bei der 
Auszahlung der Corona-Soforthilfe hinzuweisen. Der 38-Jährige wolle 
in diesem Kontext ein Protestcamp errichten, weshalb er u. a. auch 
ein Wurfzelt mit sich führte, welches er vor der Staatskanzlei 
aufbaute und verlangte das sofortige Gespräch mit ausgewählten 
Politikern. Insgesamt befanden sich drei Personen vor Ort, welche an 
der Versammlung teilnahmen.

Aufgrund der starken Alkoholisierung des 38-Jährigen sowie der 
Tatsache, dass er mehrfach polizeibekannt ist, fungierte die 
32-Jährigen deutsche Ehefrau als Versammlungsleiterin. Im Rahmen 
eines Kooperationsgespräches zwischen der 32-Jährigen und der Polizei
wurde zunächst festgelegt, dass es sich um eine nicht angemeldete 
Versammlung handelte, welche insoweit eine Straftat darstellt. Den 
Personen wurde trotz dessen die Möglichkeit eingeräumt, ihre 
Versammlung, unter Einhaltung von polizeilich festgelegten Auflagen, 
bis 21:00 Uhr durchzuführen.

Um 21:00 Uhr beendete die 32-Jährige Versammlungsleiterin die 
Versammlung auflagengemäß. Der 38-Jährige Versammlungsteilnehmer 
weigerte sich zunächst, sich nach Beendigung der Versammlung vom 
Versammlungsort zu entfernen. Nach Erteilung eines Platzverweises und
Androhung weiterer polizeilicher Maßnahmen entfernte sich der 
38-Jährige gegen 22:30 Uhr vom Versammlungsort.

Gegen den 38-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach 
dem Versammlungsgesetz eingeleitet, die 32-Jährige 
Versammlungsleiterin muss sich wegen Abhaltens einer nicht 
angemeldeten Versammlung strafrechtlich verantworten.
 

Florian Schöllermann
Polizeikommissar
Polizeihauptrevier Schwerin
Polizeiinspektion Schwerin 

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