Pressemitteilung für Wilhelmshaven vom 20.05.2020 bis 21.05.2020

++ Einbruch in Wohnung ++

In der Nacht vom 19.05.2020 auf den 20.05.2020 kam es zu einem Einbruch in einem Mehrfamilienhaus in der Werftstraße. Bislang unbekannte Täter brachen zunächst eine Wohnungstür auf und entwendeten anschließend aus der tatbetroffenen Wohnung eine Geldbörse. In der Geldbörse befand sich ein niedriger, dreistelliger Geldbetrag.

++ Einbruch/Vandalismus in ehemalige Freizeit-/Sportanlage ++

Zwischen dem 14.05.2020 und dem 20.05.2020 kam es erneut zu einem Einbruch in eine ehemalige Freizeit-/und Sportanlage an der Friedenstraße. Der oder die Täter beschädigten hierbei diverse Türen durch wahlloses Ein- und Auftreten. Ferner wurde der Inhalt mindestens eines Feuerlöschers in den Räumlichkeiten verteilt. Auch wenn nach ersten Erkenntnissen kein Diebesgut erlangt wurde, ist ein nicht unerheblicher Schaden im mittleren vierstelligen Bereich entstanden.

In diesem Zusammenhang bittet die Polizei darum, dass Zeugen, die Hinweise zu der Tat machen können, sich unter 04421/942-0 bei der hiesigen Polizeidienststelle melden.

++ Folgenreiche Fahrt mit Pkw und Anhänger ++

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde am 19.05.2020, gegen 12:55 Uhr, in der Straße "Zum Entsorgungszentrum" ein Fahrzeugführer eines Mercedes mit Anhänger kontrolliert. Während der Kontrolle gab der 30-jährige Fahrzeugführer an, Müll für einen Bekannten entsorgen zu wollen und im Besitz der Fahrerlaubnisklasse "B" zu sein. Ferner gab er an, Führerschein und Ausweispapiere daheim vergessen zu haben. Da für das vor Ort festgestellte Gespann jedoch die Fahrerlaubnis "BE" erforderlich war, hatte sich der 30-jährige Mann zunächst wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis strafbar gemacht. Ein Strafverfahren wurde vor Ort eingeleitet, zu dem der eingesetzte Beamte sich die mündlich angegebenen Personaldaten des Beschuldigten notierte. Abschließend wurde dem aus Sande stammenden Beschuldigten die Weiterfahrt für das Gespann untersagt, sodass dieser ohne Anhänger nach Hause fahren musste. Im Rahmen der anschließenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Beschuldigte gegenüber dem Polizeibeamten falsche Personaldaten zu seiner Person angab, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Nachdem im weiteren Verlauf der Ermittlungen die korrekten Personaldaten des Beschuldigten ermittelt werden konnten, stellte sich nun zusätzlich heraus, dass der Beschuldigte seit zwei Jahren nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse "B" ist. Entsprechend wurde ein weiteres Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den 30-jährigen Sander eingeleitet. Dem nicht genug suchten die Polizeibeamten am 20.05.2020 den 57-jährigen Verantwortlichen des Mercedes auf. Im Rahmen der vor Ort durchgeführten Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass der 57-Jährige sich nicht den Führerschein des 30-Jährigen vor dessen Fahrtantritt hat zeigen lassen, sodass das Fahren ohne Fahrerlaubnis durch den Fahrzeugverantwortlichen zugelassen wurde. Folglich muss sich nun auch der 57-jährige Fahrzeughalter wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in einem gesonderten Strafverfahren verantworten.

++ Schwerer Verkehrsunfall in F´Groden ++ Pkw nahm Kleinkraftrad die Vorfahrt ++

Am Mittwoch, gegen 11:45 Uhr, befuhr ein 53-jähriger Mann aus Ganderkesee die Möwenstraße in Fahrtrichtung Süden mit seinem Pkw. An der Kreuzung Möwenstraße/Posener Straße beabsichtigte dieser der Möwenstraße weiter in Richtung Innenstadt zu folgen und fuhr in den Kreuzungsbereich ein. Hierbei nahm er dem von rechts kommenden Kleinkraftrad die Vorfahrt, weshalb es zum Zusammenstoß kam. In Folge der Kollision kam der 35-jährige Kradfahrer zu Fall und wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich, verletzt. Der aus der Jadestadt stammende Kradfahrer wurde mit einem Rettungswagen einem Krankenhaus zugeführt. Der 53-jährige Pkw-Fahrer blieb unverletzt. Am Pkw der Marke Audi sowie am Kleinkraftrad der Marke Kreidler entstanden Sachschäden. Der Kreuzungsbereich musste für die Zeit der Unfallaufnahme gesperrt und der Verkehr um die Unfallstelle geleitet werden.

Gegen den Pkw-Führer wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr eingeleitet.

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