Weitere Haftbefehle nach Schlägerei auf dem Von-Ossietzky-Ring vollstreckt – Ermittler der BAO Aktionsplan Clan durchsuchen fünf Wohnungen und beschlagnahmen Fahrzeug

Nach den schweren Landfriedensbrüchen am 27. April und am 1. Mai auf dem Von-Ossietzky-Ring im Hörsterfeld durchsuchten heute Morgen Ermittler der BAO Aktionsplan Clan gemeinsam mit Kräften der Einsatzhundertschaft und einer Beweissicherung- und Festnahmeeinheit (BFE) in Essen insgesamt fünf Wohnungen. Zudem vollstreckte die Polizei Haftbefehle gegen zwei Beschuldigte. Bei ihnen handelt es sich um einen 40-jährigen Libanesen und einen 64-jährigen Staatenlosen. Im Rahmen des umfangreichen Ermittlungsverfahrens hatte sich der Tatverdacht gegen die beiden Männer insbesondere durch die akribische Auswertung von Videoaufnahmen erhärtet. Die Aufnahmen waren von verschiedenen Anwohnern während der gewalttätigen Auseinandersetzung angefertigt worden. Ihnen wird vorgeworfen, mit Schlagwerkzeugen (Holzlatte/Holzstock) auf eine andere Person eingeschlagen zu haben. Dem 64-Jährigen wird zudem ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt. Er soll während der Auseinandersetzung am 1. Mai mit seinem Auto auf zwei Personen, die sich am Straßenrand prügelten, zugefahren sein und diese touchiert haben, sodass sie zu Boden fielen. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte daraufhin beim Amtsgericht Essen insgesamt zwei weitere Haftbefehle sowie fünf Durchsuchungsbeschlüsse und die Beschlagnahme des Tatfahrzeuges beantragt. Diese Beschlüsse wurden heute in den frühen Morgenstunden vollstreckt. Beim Eintreffen ließen sich die beiden Männer widerstandslos festnehmen. Sie wurden heute bereits dem Haftrichter vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete. Die nach den Festnahmen durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen führten zur Auffindung und Sicherstellung von weiteren diversen Beweismitteln u.a. eine größere Menge Betäubungsmitteln (Cannabis), eine vierstellige Summe Bargeld, Mobiltelefone und mutmaßliche Tatkleidung. Das Fahrzeug des 64-Jährigen wurde beschlagnahmt. Die Ermittlungen dauern weiterhin an./SaSt

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