In den gestrigen späten Abendstunden, des 11.06.2020 gegen 23:00 Uhr), wurden die Bundespolizei durch Mitarbeiter der Deutscher Bahn zum Bahnhof nach Warnemünde gerufen.
Diese konnten beobachten wie eine männliche und weibliche Person mit Fahrrad sehr schnell auf dem Bahnsteig des Bahnhofes fuhren. Hierbei soll es durch die männliche Person beinahe zu einem Zusammenprall mit einer herausfahrenden S-Bahn gekommen sein. Auf Grund der Gefahrenlage wurden die beiden Personen durch die Bahnmitarbeiter angehalten. In einem Belehrungsgespräch und Hinweis auf einen Verstoß gegen das Hausrecht der Deutschen Bahn, stellten diese bei den Radfahrern erheblichen Alkoholgeruch fest. Nach der Personalienaufnahme durch die Bundespolizisten wurden der 22-Jährigen und dem 29-Jährigen ein freiwilliger Atemalkoholtest angeboten, welcher von ihnen abgelehnt wurde. Da bei den Betroffenen, zusätzlich neben dem Alkoholgeruch, auch stärkere Ausfallerscheinungen wahrgenommen wurden, erfolgte zuständigkeitshalber die Verständigung der Kollegen von der Landespolizei. Zur Entnahme einer Blutprobe wurden diese zum Zentralgewahrsam verbracht und ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Zudem wurde ihnen durch die Deutsche Bahn ein zweijähriges Hausverbot erteilt.
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