Bad Godesberg: Zusammenstoß zweier Fahrräder – Unfallbeteiligter war alkoholisiert

Bislang unklar ist der Geschehensablauf eines Verkehrsunfalles in der Nacht zu Donnerstag (11.06.2020) im Bad Godesberger Stadtteil Muffendorf.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand befuhr ein 57-jähriger Mann gegen 00:20 Uhr mit seinem Fahrrad die Benngasse in Fahrtrichtung Lyngsbergstraße. Dort stieß er aus bislang noch ungeklärter Ursache mit dem Fahrrad eines 40-Jährigen zusammen, der ihm entgegen kam. Nach dem Zusammenstoß flüchtete der 40-jährige Mann in Richtung der Muffendorfer Hauptstraße. Auf der Bürvigstraße konnte der Mann, der inzwischen sein Fahrrad abgestellt hatte und zu Fuß weiter lief, von einer alarmierten Streifenwagenbesatzung gestellt werden. Der Grund für seine Flucht war schnell klar. Der Mann hatte Alkohol getrunken. Ein Atemalkoholmessgerät zeigte einen Wert von rund 1,9 Promille. Aufgrund ihrer Verletzungen mussten beide Radfahrer in Krankenhäuser gebracht werden. Dort wurde dem 40-Jährigen eine Blutprobe entnommen. Die Polizeibeamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs ein. Das Verkehrskommissariat 2 der Bonner Polizei hat die Ermittlungen zu dem Unfall übernommen.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,60 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.

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