Am Donnerstagabend des 11.06.2020 (Feiertag / Fronleichnam), gegen 18.55 Uhr, kontrollierte die Hildener Polizei einen blauen PKW VW Caddy, der auf der Heinrich-Lersch-Straße in Hilden unterwegs war. Bei der Kontrolle des 49-jährigen Fahrers stellte sich heraus, dass dieser erkennbar unter Alkoholeinfluss stand. Freimütig räumte der Hildener dann auch ein, im Lauf des aktuellen abends drei oder vier Bier - oder auch "ein bisschen mehr" getrunken zu haben. Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest, mit dem gerichtsverwertbaren Ergebnis eines stationären Atemalkoholtestgeräts (Evidential 7110) in den Räumen der örtlichen Polizeiwache, führte dann auch zu dem nicht überraschenden Ergebnis von 0,7 Promille (0,35 mg/l). Überraschender fiel dann aber ein weiteres Geständnis des Hildeners aus, der auf Frage nach seiner Fahrerlaubnis gestand, dass er bereits seit 2006 nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis sei. Polizeiliche Recherchen bestätigten daraufhin, dass dem Mann die Fahrerlaubnis bereits im Dezember 2005 entzogen wurde.
Die Hildener Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 49-jährigen Beschuldigten wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein, welches selbstverständlich auch zugleich das ordnungswidrige Fahren unter Alkoholeinfluss beinhaltet.
Zugleich leitete die Polizei aber auch ein Strafverfahren gegen den Monheimer Arbeitgeber des 49-Jährigen ein, welcher dem Hildener den VW Caddy als Firmenfahrzeug überlassen hatte, offenbar ohne zuvor zu prüfen, ob dieser Mitarbeiter die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Wie oft der 49-jährige Hildener mit diesem oder anderen Fahrzeugen in den vergangenen Wochen, Monaten und Jahren ohne Führerschein unterwegs war, ist aktuell noch Gegenstand weiterer polizeilicher Ermittlungen. Selbstverständlich wurde dem Hildener Beschuldigten für die Zukunft ein- und ausdrücklich jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen untersagt.
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