Im Zuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle stoppte die Polizei am Sonntagabend des 21.06.2020, gegen 18.05 Uhr, einen Fahrradfahrer, der auf der Hauptstraße in Langenfeld-Mitte unterwegs. Bei der Kontrolle des 50-jährigen Langenfelders fiel den Beamten auf, dass nicht nur im Getränkehalter des Fahrrads Alkohol in einer bereits geöffneten und zum Teil leergetrunkenen Bierflasche "transportiert" wurde. Der Fahrradfahrer selbst machte den Eindruck reichlich unter Alkoholeinfluss zu stehen.
Dieser Eindruck wurde von einem Atemalkoholtest eindrucksvoll bestätigt, der ein Ergebnis von annähernd zwei Promille (0,97 mg/l) anzeigte. Daraufhin leitete die Langenfelder Polizei ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gegen den Langenfelder Fahrradfahrer ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Bevor der Mann die Polizeiwache danach wieder verließ und den weiteren Heimweg zu Fuß antrat, wurde ihm bis zur erfolgten Ausnüchterung jedes Führen von Fahrzeugen ausdrücklich untersagt.
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