Alkoholisierter Fahrradfahrer bei Unfall verletzt

Am Montagnachmittag (22.06.), gegen 15:45 Uhr, war eine 64-jährige Neusserin mit ihrem Toyota auf der Further Straße aus Richtung Berliner Platz kommend in Fahrtrichtung Krefelder Straße unterwegs. Beim Herausfahren aus dem Kreisverkehr an der Josefstraße kam es zu einem Zusammenstoß mit einem über 80-jährigen Fahrradfahrer, der von der Josefstraße aus kommend verbotswidrig über den dortigen Fußgängerüberweg fuhr.

Ein Rettungswagen transportierte den verletzten Senior in ein Krankenhaus. Polizisten stellten beim Fahrradfahrer Alkoholgeruch fest. Der Mann aus Neuss musste sich im Krankenhaus einer Blutprobe unterziehen.

Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt! Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden kann. Eine Geldstrafe, sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können folgen. Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen vorliegen, der Radfahrer zum Beispiel in Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen Verkehrsunfall verursacht.

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