Bei mehreren Kontrollen konnte die Bundespolizei im Saarland am Wochenende insgesamt drei Haftbefehle vollstrecken.
Am Samstag, den 27. Juni 2020 überprüften die Be-amten einen 20-jährigen Franzosen im Stadtgebiet Saarbrücken. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gesucht. Nach Zahlung des haftbefreienden Betrages von 1452EUR konnte er seine Freiheit weiter genießen. Einen 44-jährigen polnischen Staatsangehörigen stellten die Fahnder am Sonntag, den 28. Juni 2020 im Stadtgebiet Saarbrücken fest. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich zunächst nur eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen Diebstahl heraus. Bei der genaueren Recherche zeigte sich dann, dass der Mann vier Europäische Haftbefehle offen hatte. Ein polnisches Gericht suchte ihn wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, Freiheitsberaubung, Beleidigung, Diebstahl von Dokumenten und Einbruchsdiebstahl. Er wurde nach Vorführung beim Amtsgericht in die JVA Saarbrücken eingeliefert. Zum Ende des Wochenendes ging den Bundespolizisten dann noch ein 30-jähriger Franzose ins Netz. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen Trunkenheit im Verkehr mit 2550 EUR Ersatzfreiheitsstrafe gesucht. Nachdem sein Bruder den offenen Betrag für ihn gezahlt hatte, konnten beide ihre Reise fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bexbach
Pressesprecher
Karsten Eberhardt
Telefon: 06826 522 1007
Mobil: 0175 9027486
E-Mail: bpoli.bexbach.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de