(Tuttlingen) Kontrolle getunter Fahrzeuge aus Dänemark (01.07.020)

Nachdem die Polizei am Mittwochnachmittag gegen 14.15 Uhr durch mehrere Hinweisgeber auf eine mit auffälliger Fahrweise heranfahrende Kolonne von getunten Pkw auf der Bundesstraße 523 aus Richtung Schwenningen in Fahrtrichtung Tuttlingen aufmerksam gemacht wurde, gelang es den zum Einsatz gebrachten Streifenwagenbesatzungen des Polizeireviers Tuttlingen, die Kolonne auf der Bundesstraße 14 in Fahrtrichtung Emmingen-Liptingen ausfindig zu machen und vier Kraftfahrzeuge mit dänischer Zulassung auf dem Parkplatz beim Gallertalhof zur Durchführung einer Verkehrskontrolle anzuhalten.

Die Überprüfung der Fahrzeuge führte zur Feststellung von erheblichen Veränderungen der lichttechnischen Einrichtungen, unzulässigen Tieferlegungen durch Einbau von Gewindefahrwerken, Bodenfreiheit von wenigen Zentimetern, und weiteren, durch die Polizei als "skurril" bezeichneten, technischen Manipulationen an den Fahrzeugen.

Auch die Fahrtüchtigkeit der kontrollierten Fahrzeuglenker gab in einem Fall Anlass zu Beanstandungen. Nachdem die Polizeibeamten an der Kontrollstelle auf den Geruch von Cannabis-Produkten aufmerksam wurden, zogen sie zur Suche nach möglicherweise in den Fahrzeugen mitgeführten Betäubungsmitteln einen Rauschgiftspürhund der Polizeihundeführerstaffel Rottweil zu. Noch bevor der Polizeihund alle Fahrzeuge abgesucht hatte, übergab einer der kontrollierten Männer im Alter von 30 Jahren unter dem Eindruck des suchenden Hundes von sich aus eine geringe Menge Haschisch an die kontrollierenden Polizeibeamten.

Die festgestellten Verstöße werden bei der zuständigen Bußgeldbehörde zur Anzeige gebracht. Eine Weiterfahrt mit den beanstandeten Pkw wurde bis zur Behebung von verkehrswidrigen Zuständen untersagt. Die vorgelegten Betäubungsmittel wurden in Verwahrung genommen. Sie führen zur Vorlage einer Strafanzeige gegen den Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Überprüfung des 30-Jährigen, der das Haschisch übergeben hatte, führte hinsichtlich seiner Fahrtauglichkeit zur Feststellung einer aktuellen Beeinflussung durch vorausgegangenen Konsum von Betäubungsmitteln. Ein Urintest reagierte positiv auf den Cannabis-Wirkstoff THC, weshalb dem Betroffenen wegen Führens eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln in der Klinik eine Blutprobe entnommen wurde.

Soweit es geboten erschien, wurden von den Betroffenen Sicherheitsleistungen erhoben.

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Herbert Storz
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