Streifenbeamte überprüften einen 43-Jährigen, der mit einer Wodkaflasche in der Hand auf einem Radweg fuhr.
Eher zufällig trafen Streifenbeamte am Mittwochmittag (01. Juli) gegen 12:00 Uhr auf einen Fahrradfahrer (43), der auf dem Radweg auf der Luxemburger Straße in Richtung Köln fuhr. Auffallend war, dass er soeben einen Getränkemarkt verlassen hatte und eine Flasche Wodka in der Hand hielt, als er losfuhr. Diese Flasche steckte er in eine Tüte, als er die Beamten bemerkte. Bei der sich anschließenden Überprüfung des stark nach Alkohol riechenden Mannes waren weder sein vorheriger Fahrstil, sein Verhalten oder sein Gang in irgendeiner Weise alkoholbedingt verändert. Bei einem angebotenen Atemalkoholvortest zeigte sich jedoch ein Wert von über zwei Promille. Damit war die Weiterfahrt für den Hürther beendet. In einem Krankenhaus entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Der 43-Jährige muss sich in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Hingewiesen sei noch auf den Promillegrenzwert bei Radfahrern, der sich von dem anderer Fahrzeugführer unterscheidet: Mit einem Wert ab 1,6 Promille erreichen Fahrradfahrer die für sie gültige "absolute Fahruntüchtigkeit" und dürfen ab diesem Wert ihr Fahrrad im Straßenverkehr nicht mehr nutzen. Damit liegt der Wert um 0,5 Promille höher als bei Kraftfahrer, bei denen die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille erreicht ist. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann jedoch bereits ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Außerdem gilt: Wer mit Alkohol auf dem Fahrrad angetroffen wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf seinen Führerschein rechnen. (bm)
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