(Kro.) Am Samstag, dem 04.07.2020, gegen 02:30 Uhr, kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Bad Nenndorf einen 48-jährigen E-Scooter Fahrer in der Bahnhofstraße in Bad Nenndorf. Während der Verkehrskontrolle konnten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrzeugführers wahrnehmen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Promillewert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Elektrokleinstfahrzeugen, also auch E-Scootern, um Kraftfahrzeuge handelt. Somit gilt für das Führen dieser auch die gängige Promillegrenze von maximal 0,49 Promille.
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