In der Nacht zu Freitag (17.07.), kurz nach Mitternacht, kam es in Grevenbroich-Noithausen zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Radfahrern.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhren eine über 30-jährige Grevenbroicherin und ein über 50-jähriger Grevenbroicher mit ihren Fahrrädern den gemeinsamen Fuß- und Radweg der Dr. Paul-Edelmann-Straße jeweils in entgegengesetzter Richtung. Dabei kam es zur Kollision der Biker, worauf beide zu Boden stürzten. Der 51-jährige Radfahrer erlitt so schwere Verletzungen, dass er in ein Krankenhaus gefahren musste. Während der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch beim Verletzten fest. Ein Vortest ergab einen Wert über dem des Erlaubten. Die notwendig geworden Blutprobe entnahm ein Arzt. Das Verkehrskommissariat der Polizei hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.
Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt. Stürze unter Alkoholeinfluss enden für Radler nicht selten tödlich oder mit schweren Verletzungen. Viele Führerscheininhaber sind der Meinung, dass sie Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Dies ist ein Irrtum: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist in solchen Fällen ein Strafverfahren fällig, in denen so genannte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Sturz, Verkehrsunfall oder ähnliches) gezeigt werden.
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